Stadt hat alternative Rettungszufahrt eingerichtet Das Wohnquartier Waldesruhe ist im Notfall nun besser erreichbar

Auf Anregung der Stadtbrandinspektion ist nun die Möglichkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste geschaffen worden, über eine zusätzliche Notzufahrt, die neben dem Gebäude Dietzenbacher Straße 7 verläuft, in das Wohngebiet Waldesruhe zu gelangen. Dort ist der Weg entsprechend der Anforderungen für Rettungsfahrzeuge befestigt und mit einem Pfosten ausgestattet worden. Foto: p

Heusenstamm (red) – Das Wohnquartier Waldesruhe am südlichen Stadtrand ist ausschließlich über die Straße Hainerweg angeschlossen“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. „Unter anderem macht der zunehmende Parkdruck in den Wohngebieten gerade für Rettungskräfte eine Erreichbarkeit der Wohnhäuser immer schwieriger“. Auf Anregung der Stadtbrandinspektion sei nun die Möglichkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste geschaffen worden, über eine zusätzliche Notzufahrt, die neben dem Gebäude Dietzenbacher Straße 7 verlaufe, in das Wohngebiet zu gelangen. Dort sei der Weg entsprechend der Anforderungen für Rettungsfahrzeuge befestigt und mit einem Pfosten ausgestattet worden. Die Notzufahrt könne und dürfe ausschließlich von Einsatzkräften genutzt werden. „Wenn im Einsatzfall die reguläre Zufahrt über den Hainerweg beispielsweise durch parkende Fahrzeuge zugestellt oder eine Durchfahrt wegen Straßenschäden, Baustellen oder sonstige Behinderungen nicht möglich ist, können die Rettungskräfte ab sofort über den alternativen Weg in das Wohngebiet einfahren“, freut sich Stadtbrandinspektor Gregor Fanroth. „Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Waldesruhe kann das im Notfall lebenswichtig werden.“ Damit die Rettung über den alternativen Weg auch funktioniert, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Zufahrten (sowohl an der Dietzenbacher Straße als auch am Hainerweg) immer freigehalten werden müssen. Generell seien Fahrzeuge von Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen fernzuhalten und dürften nur in den erlaubten Bereichen im Straßenraum abgestellt werden. Die städtische Ordnungspolizei behalte sich Kontrollen vor.