Neue Satzung reglementiert Verwendung Besserer Schutz für das Langener Wappen vor Missbrauch

Per Satzung will die Stadt Langen jetzt ihr Wappen schützen. Foto: Stadt Langen/p

Langen (red) – Ein grüner Eichenzweig mit drei roten Eicheln über einem schwarzen Ast auf goldenem Hintergrund – das Langener Stadtwappen ist bekannt und kann sich sehen lassen. Damit dies künftig nur noch im richtigen Kontext geschieht, hat der Magistrat nun eine Satzung zum Schutz des Wappens vorgelegt.

„Es gab bei uns immer wieder Anfragen zur Verwendung des Wappens“, berichtet Bürgermeister Frieder Gebhardt. Sowohl für kommerzielle als auch private Zwecke sei bisher im Einzelfall entschieden worden. Auch die Verwendung ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung ist vorgekommen. „Eine Wappensatzung – in vielen anderen Kommunen bereits Usus – soll daher Klarheit schaffen und Missbrauch verhindern“, sagt Langens Stadtoberhaupt Frieder Gebhardt.

Missbrauch verhindern

Außer der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat, denen das Recht dazu ohnehin obliegt, könnte jeder die Nutzung des Wappens künftig schriftlich beim Magistrat beantragen. Wichtig dabei ist dann die Nennung des geplanten Verwendungszweckes und der Veröffentlichungsform. „Als Dekoration im Privatbereich dürfte das Wappen ohne besonderen Antrag genutzt werden“, erklärt Gebhardt. Vorkommen könnte dies zum Beispiel bei Reiseandenken oder Fassadenmalereien. Dort würde dann eine kurze schriftliche Anzeige des Vorhabens bei der Stadt reichen.

Das Wappen geht zurück auf das erste Gemeindesiegel Langens. Die Vorlage aus dem Jahr 1622 trug die Inschrift „Gerischts Insiegel zu Langen“. Über seine Entstehung ist nichts bekannt und alle Nachforschungen blieben erfolglos. 1959 erarbeitet die damalige Grafikerin der Stadtverwaltung, Marianne Heim, einen zeitgemäßen Entwurf, der anschließend von Stadtparlament und Landesregierung genehmigt wurden. Er ist bis heute gültig.

Seit 2009 nutzt die Stadt für ihre Außendarstellung eine stilisierte Version des Wappens in dunkelrot. „Diese Version ist genau genommen kein Hoheitszeichen“, sagt Gebhardt. „Es gehört zu unserem Logo und hat nicht den Charakter eines amtlichen Siegels.“ Ein Freifahrtschein für die Verwendung der modernen Wappenvariante gibt es dennoch nicht: Sie ist als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Über die Wappensatzung stimmen der Haupt- und Finanzausschuss am 11. sowie die Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar ab.