Aktuelles zu Corona in Egelsbach Eingeschränkter Betrieb im Rathaus

Foto: Gemeinde Egelsbach/p

Egelsbach (red) - Wie Bürgermeister Tobias Wilbrand mitteilt, hat die Gemeinde Egelsbach einen eingeschränkten Betrieb im Rathaus wieder aufgenommen. 

Die Hälfte der Belegschaft wird an ihren üblichen Arbeitsplätzen tätig sein, die andere Hälfte arbeitet von Zuhause aus oder bekommt andere Einsatzorte, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde weiter. Ziel sei es, zwei Gruppen von Mitarbeitern zu bilden, die nicht im Kontakt miteinander stehen. So solle verhindert werden, dass beim nächsten bestätigten Corona-Fall wieder der gesamte Betrieb eingestellt werden muss. Ein Teil der Mitarbeiter werde dabei unregelmäßige Kontrollgänge im Ort machen, um sicherzustellen, dass sich alle an das verhängte Kontaktverbot halten.

Verstöße gegen Kontaktverbot können an Polizei gemeldet werden

Dabei haben diese Personen keine Hoheitsrechte. Sie dürfen also keine Bußgelder verhängen, Personalien aufnehmen oder andere polizeiliche Aufgaben erfüllen. Sie sollen ermahnen und erinnern, und vor allem sollen sie nach dem Willen der Gemeindeverwaltung die Augen und Ohren der Sicherheitsorgane sein. Bei Verstößen können sie die Ordnungspolizei und die Landespolizei aufmerksam machen, damit diese geahndet werden können. Erkennbar sind die Mitarbeiter der Gemeinde an den gelben Westen.

Gebühren für Kinderbetreuung ausgesetzt

Abschließend hat der Gemeindevorstand vereinbart, die Gebühren sowohl für die Kinderbetreuung inklusive Essensgeld, als auch für die Musikschule für den Monat April 2020 zunächst auszusetzen. Einen Beschluss über Stundung oder gar den Erlass der Gebühren kann nur die Gemeindevertretung treffen, da die Satzung dies eigentlich nicht vorsieht. Allerdings kann die Gemeinde aufgrund der aktuellen Verordnungen für die meisten Familien diese Leistung gar nicht erbringen. Um in der aktuell angespannten Situation die Eltern nicht noch weiter zu belasten, haben sich alle 13 Kommunen dafür ausgesprochen, die Gebühren im April 2020 vorerst auszusetzen, bis eine Regelung von Land oder Bund getroffen wird, oder die kommunalen Gremien einen Beschluss treffen.