Nabu Langen/Egelsbach bittet um Rücksichtnahme auf Schwalben Flugkünstler brauchen Hilfe

Die hungrigen jungen Rauchschwalben warten im Nest auf dem Egelsbacher Pferdehof geduldig auf ihre Eltern. Foto: Z. Lace/p

Langen/Egelsbach (red) – Unüberhör- und unübersehbar sind die Schwalben zurück in der Region. Der Naturschutzbund (Nabu) Langen/Egelsbach weist darauf hin, dass die Nester der Flugkünstler nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ganzjährig geschützt sind.

Mehlschwalben bauen ihre halbkugelförmigen Nester an den Außenwänden von Gebäuden, vorzugsweise unter Dachüberständen.

Rauchschwalben hingegen nisten in der Regel in Vieh- und Pferdeställen oder offenen Hallengebäuden, wo sie halbschalenförmige Nester bauen. Schwalben sind ortstreu und kehren in der Regel an ihre vorjährigen Nester zurück. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester aus feuchtem, lehmhaltigen Erdmaterial. Geeignete frei liegende Lehmpfützen sind in den versiegelten innerstädtischen Bereichen kaum noch zu finden.

Hier können Vogelfreunde den emsigen Schwalben helfen, indem sie neue Pfützen anlegen oder flache Schalen mit nassem Lehm aufstellen und bei länger anhaltender Trockenheit vorhandene Pfützen wässern. Beim Fehlen von geeignetem Nistmaterial können zum langfristigen Erhalt eines Schwalbenbrutplatzes auch Kunstnester angebracht werden. Denn die Vögel brauchen Hilfe, ihr Bestand nimmt laut Nabu seit Jahren ab. Ursachen seien unter anderem die gesetzeswidrige Zerstörung der Nester, etwa bei Gebäudesanierungen, der Verlust von Nistmöglichkeiten und Mangel an Nistmaterial. Daher bittet der Nabu um Rücksichtnahme: Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sollten keinesfalls während der Brutzeit ausgeführt werden, wenn sich an den betroffenen Gebäudeteilen Schwalbennester befinden oder mit dem Nestbau begonnen wurde.

Für Mehlschwalben ist dies die Zeit ab Mitte April, für Rauchschwalben schon ab Anfang April. Die Brutzeit beider Arten endet in der Regel Ende September. Zum Schutz vor Verschmutzung der Hausfassade durch Schwalbenkot können sogenannte Kotbretter 60 Zentimeter unterhalb der Nester angebracht werden.

Wichtig für Hausbesitzer: Nicht nur die Schwalben selbst, auch ihre Nester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Sie dürfen also auch im Winter, wenn sie leer stehen, nicht beseitigt werden. Zudem bittet der Nabu darum, neue Schwalbennester zu melden. Informationen gibt es beim Vorsitzenden Klaus Kreft, Z 06103 42880, E-Mail: k.kreft@nabu-langen .de und unter nabu-langen .jimdofree.com.

Tipps zum Schwalbenschutz hat auch „Schwalbenfachmann“ Rudolf Lehmann unter Z 06103 43380, E-Mail an: rudolf[at]xlehmann[dot]de. Fertige Nistmulden und Kotbretter für Rauch- und Mehlschwalben können unter www.nabu.de bestellt werden. Auch Helfer beim Beobachten und Zählen der Populationen sind immer willkommen.