Stadt erfüllt Voraussetzungen für Aufnahme in Landesverordnung In Langen kommt die Mietpreisbremse

Neue Wohnungen wie hier an der Elisabeth-Selbert-Allee können sich dämpfend auf die Mietpreise auswirken. Im Hintergrund ist das ehemalige Gleisschwellenwerk an der Liebigstraße zu sehen, das in absehbarer Zeit bebaut werden soll. Foto: Axel Häsler/Stadt Langen/p

Langen (red) – Künftig soll auch für Langen eine Mietpreisbremse gelten. „Unsere Stadt erfüllt die dafür geltenden Kriterien“, sagt Bürgermeister Frieder Gebhardt. Bislang dürfen in 16 hessischen Städten und Gemeinden die Mieten nur moderat erhöht werden. Die Landesregierung will die Regelung aber auf 24 Kommunen ausweiten – vor allem auf Orte im Rhein-Main-Gebiet, wo das, was die Wohnungseigentümer verlangen, für immer weniger Menschen bezahlbar ist.

Wo die Bremse gilt, darf die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war.

Voraussetzung für die Bestimmung der Gebiete ist, dass in den Gemeinden die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Grundlage dafür, wer in Frage kommt, ist ein Gutachten des Darmstädter Instituts Wohnen und Umwelt, das nach Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Ausschau gehalten hat. Ins Visier genommen haben die Fachleute fünf Aspekte: das Wohnungsdefizit, die Neubauintensität, die Höhe der Mieten, die Mietpreissteigerung und die Leerstandsquote. Orte, die mindestens vier dieser fünf Teilbedingungen erfüllen, konnten sich für die Aufnahme in die Mietenbegrenzungsverordnung aussprechen „und das haben wir getan“, erklärt Gebhardt. Langen habe nur ein Kriterium nicht erfüllt: eine Leerstandsquote von mindestens drei Prozent. Die Auswertung ergab 1,9 Prozent. Das mag auf den ersten Blick im Sinne der Mietpreisbremse ein guter Wert sein, der auf ein knappes Angebot schließen lässt.

Das Institut geht aber von der Annahme aus, dass ein vergleichsweise hoher Leerstand gleichsam ein Indikator für hohe Mieten ist.

Die Mietpreisbremse soll sich dämpfend auswirken und dazu beitragen, dass sich auch Normalverdiener im Ballungsraum noch eine Wohnung leisten können. „Das ist ganz in unserem Sinne“, sagt Gebhardt und hofft, dass das Instrument tatsächlich seinen Zweck erfüllt. Konkret geht es darum, dass es bei einer Wiedervermietung verboten ist, eine mehr als zehn Prozent höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen.

Einen Mietspiegel hat die Stadt Langen zwar nicht. „Aber wir können auf die Zahlen aus dem Papier für den Kreis Offenbach zurückgreifen“, sagt Gebhardt. Für ihn ist die Mietpreisbremse kein Allheilmittel. Aber es ist eines von mehreren Steuerungsmöglichkeiten, um den Anstieg im Zaum zu halten. „Vor allem zielen wir aber mit unseren großen Neubaugebieten darauf ab, der Nachfrage Herr zu werden und die Teuerungsraten auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen.“

Der Entwurf für die neue Mietpreisbremse soll an Ostern durch das Kabinett in Wiesbaden verabschiedet werden. Dann könnte die Verordnung im Sommer in Kraft treten.