Kommunale Betriebe reagieren mit Änderung der Friedhofssatzung auf Entwicklungen Trend geht zu pflegefreien Grabarten

Neben dem Friedpark und Rasengräbern werden in Zukunft auch individuell gestaltete Grabfelder mit speziellen Themen (Akazienhain oder Schmetterlingsgarten) angeboten. Foto: KBL/p

Langen (red) – Mit einer Änderung der Friedhofssatzung möchten die Kommunalen Betriebe (KBL), die für den örtlichen Friedhof zuständig sind, auf aktuelle Entwicklungen in der Bestattungskultur reagieren. Zudem soll die Gebührenstruktur so gestaltet werden, dass Bestattungen und die Nutzung der Trauerhalle getrennt abgerechnet werden.

Die Stadtverordnetenversammlung muss der von der KBL-Betriebskommission bereits gebilligten Änderung noch zustimmen.

Ein Ziel der Initiative ist es unter anderem, künftig pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlagen für Sarg- und Urnenbestattungen anzubieten. Neu ist, dass auch liegende Steine in der Gebühr enthalten sind und die Anbringung einer Tafel in einer festgelegten Größe von den Nutzungsberechtigten beauftragt werden kann. „Die Nachfrage nach pflegefreien Grabarten ist seit Jahren ein starker Trend“, erklärt der für den Friedhof verantwortliche KBL-Abteilungsleiter Ralf Krupka. „Bei einem Neuerwerb entscheiden sich 70 Prozent der Hinterbliebenen für ein pflegefreies Grab.“ Neben dem Friedpark und Rasengräbern werden in Zukunft auch individuell gestaltete Grabfelder mit speziellen Themen (Akazienhain oder Schmetterlingsgarten) angeboten.

Neu ist auch eine separate Regelung zu Baumgrabstätten. Bislang gab es dieses Angebot nur als „Landschaftsgrab“ an Bäumen im Bereich des Friedparks. Nun ist geplant, auf einer speziellen Fläche des Friedhofs ausschließlich Baumgrabstätten anzubieten. Für die Anbringung von Schildern sollen Stelen genutzt werden. Die Kosten für Stele und Schilder entsprechen der aktuell gültigen Gebühr für pflegefreie Gräber. Geändert wird auch die Bestattungsgebühr. Bislang ist darin die Nutzung der Trauerhalle enthalten. Ein Vergleich mit andern Kommunen habe aber gezeigt, dass dies dort in aller Regel nicht so gehandhabt wird.

Aus Gründen der Kostentransparenz schlagen die Kommunalen Betriebe deshalb eine Änderung der Gebührenordnung vor. Die Gebühr für die Urnenbeisetzung reduziert sich auf 470 Euro (von 670 Euro), die Gebühr für Erdbestattungen auf 1.060 Euro (aktuell 1.260 Euro). Eine etwaige Nutzung der Trauerhalle wird zukünftig mit 200 Euro separat auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. „Die getrennte Ausweisung der Gebühren in der Satzung, auf Flyern und im Internet erhöht die Vergleichbarkeit“, erläutert Krupka. Eine weitere Änderung ist die Einführung einer Pflegepauschale, wodurch die nachträgliche Umwandlung von Gräbern in eine Rasengrabstätte ermöglicht wird. Falls keine Pflege mehr gewünscht wird oder möglich ist, kann die Familie das Grab und auch den Grabstein weiter nutzen. Dazu müssen die Hinterbliebenen die Einfassung durch einen Steinmetz entfernen lassen. KBL ebnet dann die Fläche, sät Rasen und übernimmt die Pflege. Bei einem Erdgrab beträgt die Gebühr beispielsweise 33 Euro pro Jahr. Auf Wunsch kann die Familie einen Bereich rund um den Grabstein bepflanzen. Die endgültige Beschlussfassung ist für die Stadtverordnetenversammlung am 10. September vorgesehen.