Stadt Mühlheim darf zwei mobile Geräte nicht mehr einsetzen Blitzer mit Messfehlern

Dürfen nicht mehr zum Blitzen aufgestellt werden: Die Geräte vom Hersteller Leivtec haben in Tests Messfehler produziert. archivFoto: Eickhoff

Mühlheim – Zwei mobile Blitzer der Stadt sind nicht mehr im Einsatz. Grund dafür ist, dass die Geräte namens Leivtec LV3 unter bestimmten Bedingungen nicht korrekt blitzen. Für die Stadt bedeutet das ein Loch im Haushalt von mehreren Zehntausend Euro. Doch mit einer Alternative will man von städtischer Seite den Temposündern weiter auf die Spur kommen.

Die Verwendung der Geräte hat das Regierungspräsidium (RP) bereits im März untersagt. Hintergrund ist, dass die für die Zulassung von Blitzern zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) nach Hinweisen von Gutachtern festgestellt hat, dass die Blitzer fehlerhaft messen. Dies geschehe laut dem Bericht der PTB allerdings nur in sehr speziellen Fällen. Die Fehler traten bei einer Rechtsmessung auf, wenn das Messgerät aus Fahrersicht am linken Fahrbahnrad platziert war, wenn das Nummernschild nicht vollständig im Messfeldrahmen war und wenn die Länge der Messstrecke weniger als 12,2 Metern betrug.

Für die Stadt gibt es nun ein Loch im Haushalt. Bei den Einnahmen aus den Buß- und Verwarngeldern wurde mit 305  000 Euro gerechnet. Dies kann jetzt nicht mehr erreicht werden, wie Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey mitteilt. Bisher seien mit Stand 16. September gut 146 163 Euro eingenommen worden. Die beiden Geräte vom Typ Leivtec LV3 haben gut 4 500 Geschwindigkeitssünder pro Jahr in Mühlheim erwischt und sorgten dadurch für einen besonders hohen Beitrag. Die Blitzersäule an der Offenbacher Straße erwischt dagegen nur 1000 Fahrer. Dies liege auch daran, dass die Säulen bekannt sind und sie dadurch vor allem als Abschreckungsfaktor dienen.

Für jeden, der jetzt hofft, dass er oder sie die Gelder von der Stadt zurückverlangen kann, hat der Erste Stadtrat allerdings schlechte Nachrichten: „Wer ein Verwarngeld zahlt, kann dieses rechtlich nicht mehr zurückfordern, die zwei Blitzer sind seit März nicht mehr im Einsatz, damit sind alle Verfahren von unserer Seite schon abgeschlossen.“ Außerdem würde die Stadt auch darauf achten, dass das Nummernschild bei einem Verfahren immer erkennbar ist. Würde der Blitzer ein unscharfes Bild liefern, würde kein Bußgeld verhängt. Bei schweren Verstößen, die nicht mehr von der Stadt sondern vom RP verfolgt werden, wie beispielsweise ein Führerscheinentzug kann eine rechtliche Prüfung eventuell sinnvoll sein. Bei einem solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Celle im August einen Führerscheinentzug für nichtig erklärt. Für die verloren gegangenen Einnahmen der Stadt, sieht Krey außerdem keine Möglichkeit diese vom Bund erstattet zu bekommen. „Wir müssten erst mal ein Behördenversagen des PTB nachweisen und da wären die rechtlichen Kosten sehr wahrscheinlich noch viel höher als die entgangenen Einnahmen“, so Krey.

Doch die Stadt möchte sich mit einer anderen Alternative behelfen, um wieder auch an „den besonders vulnerablen Stellen“ Temposündern auf die Spur zu kommen. Dafür sollen nun Stative für Blitzerkameras angeschafft werden, da die Kameras selbst sehr teuer sind. So sollen dann die Blitzergeräte aus den Säulen auch mobil einsetzbar sein. Kosten soll ein Stativ gut 11 000 Euro.

VON LUKAS REUS