Mühlheimer wegen Vergewaltigung verurteilt / Angeklagter bestreitet, Frau zu kennen Gericht schickt Angeklagten wegen Fluchtgefahr sofort ins Gefängnis

Wegen Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau hat das Schöffengericht in Offenbach einen 39-jährigen Mühlheimer zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt und wegen Fluchtgefahr auch die sofortige Wiederinkraftsetzung des Haftbefehls verhängt. Foto: Mangold

Mühlheim (man) – Wegen Vergewaltigung seiner damaligen Gattin hat das Schöffengericht in Offenbach einen 39-jährigen Mühlheimer zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Ungewöhnliche: Der Mann behauptet, seine geschiedene Frau nicht zu kennen.

Während des Abgleichs der Personalien fragt Richter Manfred Beck den Angeklagten, ob er Stiller sei (alle Namen des Angeklagten von der Redaktion geändert). Beck nennt den Familiennamen, den der Mann während seiner Ehe trug. Der Angeklagte erklärt, vor seiner aktuellen Ehe weder verheiratet gewesen, noch ein Kind gezeugt, noch jemals Stiller geheißen zu haben. Im 2019 ausgestellten Personalausweis steht wieder sein Geburtsname Sommerhuber.

Staatsanwältin Isabelle Schad wirft ihm vor, am 8. Juni 2018 seine damalige Frau vergewaltigt zu haben. Er habe sie gestoßen, sie sei mit dem Hinterkopf auf das Gestell eines leeren Kinderbetts gefallen. Er habe dann den Geschlechtsverkehr erzwungen. Die Geschädigte habe Hämatome davon getragen, ebenso wie bei einer Attacke am 5. Juli, während der es bei Körperverletzung geblieben sei.

Rechtsanwalt Nima Djafarian liest einen Brief vor, den er im Oktober ans Gericht schickte. Darin schreibt Djafarian, sein Mandant habe ihm glaubhaft wirkend versichert, nicht Stiller zu sein, die Nebenklägerin nicht zu kennen, geschweige denn, mit ihr verheiratet gewesen zu sein. Hilfsweise beantragt Rechtsanwalt Djafarian ein psychiatrisches Gutachten, dass auf eine mögliche Schuldunfähigkeit wegen einer gespaltenen Persönlichkeitsstörung hinauslaufen könnte, „mir fallen divergierende Unterschriften meines Mandaten auf“.

Sowohl die Nebenklägerin, während deren Aussage die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, als auch deren langjährige Nachbarin aus dem Wohnhaus identifizieren den wegen Betrugs- und Beleidigungsdelikten mehrfach Vorbestraften als den mittlerweile wieder verheirateten Andreas Stiller, der nun wieder Sommerhuber heißt. Die Geschädigte legt Bilder der Hochzeit vor, auf dem der Angeklagte abgebildet ist. Eine Polizistin sagt aus, sie habe mit Sommerhubers Chef bei der Arbeit gesprochen, der dessen Stiller-Identität ebenfalls bestätigt habe.

Der Polizei gegenüber hatte der Angeklagte etwas von einem Bruder erzählt, mit dem man ihn verwechsele. Ein DNA-Gutachten des Familiengerichts bestätigt unzweifelhaft, dass es sich bei dem Angeklagten um den Erzeuger des ehelichen Sohnes der Nebenklägerin handelt. Der 39-Jährige hält entgegen, wegen einer Anomalie sei er zum Beischlaf nicht fähig. Durch Gutachten kann er das nicht belegen.

Die Mitbewohnerin im Mühlheimer Haus erklärt, die Geschädigte habe ihr damals die Hämatome gezeigt und erzählt, ihr Gatte habe ihre Vergewaltigung als Gegenwert der 300 Euro Unterhalt deklariert. Der Angeklagte habe außerdem sein eigenes Kind und das Kind aus einer früheren Beziehung der Nebenklägerin öfter geschlagen. Seit sie als Zeugin feststehe, werde sie vom Angeklagten ähnlich mit Mord bedroht wie die Geschädigte, „ich traue mich nicht alleine auf die Straße“.

Karin Weber, die Rechtsanwältin der Nebenklägerin, legt eine Mail an ihre Kanzlei vor, auf der ein imaginärer Bruder des Angeklagten mit obszöner Wortwahl die Ermordung des Angeklagten im Falle eines Prozesses ankündigt, signiert mit „NSU“. Richter Beck wird deren Urheberschaft in der Urteilsbegründung dem Angeklagten zuschreiben: „Sie wollten den Prozess verhindern.“

Staatsanwältin Schad hält die Geschädigte für glaubwürdig und fordert neben 30 Monaten Gefängnis, dass der Angeklagte wegen Fluchtgefahr sofort in Haft kommt. Dem schließt sich Nebenklage-Anwältin Weber an, die den Terror betont, der vom Angeklagten gegenüber seiner Ex-Frau seit der Anzeige ausgehe, „sie will nur ihre Ruhe“.

Verteidiger Djafarian wertet die Aussage der Nebenklägerin als unglaubwürdig, „unabhängig davon, ob mein Mandant Stiller ist, was er bestreitet“. Sie habe für das Opfer einer Vergewaltigung zu unbeteiligt gewirkt, „der Bundesgerichtshof fordert mehr als nur eine Beschuldigung“. Er beantragt Freispruch und schlägt eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten vor.

Die lehnen Richter Beck und die Schöffen ab, „es deutet nichts auf eine psychische Krankheit hin“. Beck sieht das Leugnen der eigenen Identität im Kontext der Betrugsvorstrafen, „sie haben so versucht, davon zu kommen“. Die Geschädigte und die Mitbewohnerin wären nicht die Charaktere, die so einen Vorwurf abgesprochen konstruieren könnten. Das Gericht verhängt neben 30 Monaten Gefängnis auch die sofortige Wiederinkraftsetzung des Haftbefehls.