Nach über 30 Jahren muss Heinz Knocks sein Bienenhaus abreißen Es hat sich ausgesummt

Heinz Knocks musste nach über 30 Jahren sein Bienenhaus abreißen, um den Paragrafen zu genügen. Foto: man

Mühlheim (man) – Heinz Knocks hat seinen Kampf verloren. Obwohl sich der Zeitgeist wandelte, obwohl mittlerweile die Politik das Insektensterben als Problem erkannte, musste der Frankfurter sein Bienenhaus am Grünen See abreißen. Der Grund: Als Knocks in den 80er Jahren ein Holzbienenhäuschen zimmerte, lag keine Genehmigung vor.

Die Geschichte um den 70-Jährigen wirkt wie folgend ausgedachter Fall: Nachts um drei geht in einem Dorf im Odenwald ein Fußgänger bei rot über die Ampel. Das sieht ein Polizist, der ein Bußgeld verhängt. Der Fußgänger argumentiert, die Straße sei nach beiden Richtungen auf 500 Meter einsehbar. Der Polizist entgegnet, er halte sich nur an bestehendes Gesetz. Korrekt, hinterlässt aber den Eindruck, als dienten Verkehrsregeln nicht der Sicherheit des Menschen, sondern der Mensch der Straßenverkehrsordnung.

So ähnlich verhält es sich mit dem Bienenhaus von Heinz Knocks. Es gab keinen Mühlheimer, der aufs Amt marschierte, um herauszufinden, ob das unauffällige Holzhäuschen dort rechtens steht. Wie schon im ersten Artikel aus dem Oktober erwähnt, wurde die Geschichte zum Behördenthema, als Knocks das Grundstück samt Bienenhäuschen einer Hobbyimkerin verkaufen wollte. Die Interessentin bestellte Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde, weil sie wissen wollte, was sie an Veränderungen vornehmen dürfe.

Anschließend verlangte die Bauaufsicht, Knocks solle die Reste eines Baufundaments und einer Terrasse aus Steinfußbodenfundament entfernen. Hätte die Behörde zuvor in den eigenen Akten geblättert, hätte sie gesehen, dass die dort 1953 abgebrannte Kneipe der Vorbesitzer unter Bestandschutz stand, also auch der Boden. So lag es an Knocks nachzuweisen, dass die Behörde den Boden einst selbst genehmigte. Die Bauaufsicht musste das anerkennen, natürlich ohne sich für den Ärger zu entschuldigen. Auf den Abriss der Bienenunterkunft und des Zaunes beharrte man. Am 16. Dezember 2019 kam es zu einer Ortsbegehung. Knocks berichtet, man habe ihm erklärt, zur Bienenhaltung sei ein Bienenhaus nicht notwendig. Manche Landwirte bezahlten Imker sogar, wenn die ihre Bienenkästen neben ihren Feldern aufstellten. Nach eigener Aussage erwiderte Knocks, auf dem Land sei das möglich, in Mühlheim aber nicht. Trotz abgeschlossener Hütte sei bei ihm schon eingebrochen und die Kästen geöffnet worden. Ohne Hütte und ohne Zaun muss Knocks damit rechnen, dass sich immer mal wieder nicht mehr ganz nüchterne Passanten interessieren, was in den Kästen steckt. Im Winter bedeutet das Öffnen den sicheren Bienentod. Bei der Ortsbegehung wurde Knocks gesagt, man werde sich bald melden. Am 10. März schrieb die Bauaufsicht, am 18. März werde eine bestellte Firma das Bienenhaus abreißen. Der Brief steckte am 13. März im Briefkasten von Knocks. Nach der Begehung brauchte es fast ein viertel Jahr Zeit, um zu schreiben, jetzt musste alles holterdiepolter gehen. Das Schreiben unterrichtet Knocks ferner, „dass im Rahmen der Ersatzvornahme die gewaltsame Einwirkung auf Sachen und Anwendung körperlicher Gewalt und ihrer Hilfsmittel angeordnet werden kann“.

Aus Angst, dass am 18. März irgendwelche Leute auf einem Grundstück das Bienenhaus abreißen und die Bauaufsicht hinterher eine fantastische Rechnung schickt, baute Knocks das Häuschen selbst ab. Die Bauaufsicht forderte dann, auch der Maschendrahtzaun möge bis zum 31.3.2020 verschwinden. Hier scheint der Fall ähnlich zu liegen, wie bei dem Fundament der 1953 abgebrannten Kneipe, als es an Knocks lag, den Behörden nachzuweisen, dass sie es waren, die das Gebäude einst genehmigten. Knocks kann ein Schreiben des Frankfurter Architekten Alfred Winkler an das Kreisbauamt vom 6.6.1955 vorlegen, das beweist, dass es einst die Stadt Mühlheim war, die von dem damaligen Besitzer verlangte, das Grundstück einzuzäunen. Knocks erklärt, das Schreiben von damals habe er der Bauaufsicht gewendet, worauf er einen Brief zurückbekommen habe, in dem stand, „bezüglich der Gartenhütte und des Maschendrahtzaunes betrachten wir das ordnungsbehördliche Verfahren als erledigt.“ Knocks hofft, endlich Ruhe zu haben.