Frauenbündnis gibt Einblicke in die aktuelle Lage beim Thema Gleichberechtigung Internationaler Frauentag im Kulturzentrum Schanz

Ingrid Till kann auch am neuen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs nichts Gutes finden. Foto: man

Mühlheim (man) – Wahrscheinlich dürfte es den meisten Frauen lieber sein, in Deutschland zu leben, statt in Indien oder Afghanistan. Das heißt aber mitnichten, dass es keine Länder gibt, in denen so manches in puncto Gleichberechtigung um einiges besser läuft als etwa in Norwegen oder Schweden. Für den 8. März hatte das Mühlheimer Frauenbündnis zum Weltfrauentag ins Kulturzentrum Schanz eingeladen. Sprecherin Ingrid Till blickte in ihrer Rede dumpfe Zeiten zurück und kritisierte den jüngsten Bundestagsentscheid zum Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs.

Eigentlich stand von Anfang unmissverständlich im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das klingt ähnlich klar wie, „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.

Bei dem Artikel kam aber kein Gesetzgeber auf die Idee, die Zeile so auszulegen, dass ein Gericht doch jemanden aufs Schafott schicken darf.

Beim Passus zur Gleichberechtigung verhielt sich das anders. Bis 1958 war es möglich, wie Ingrid Till ausführt, dass ein Mann seiner Gattin verbieten konnte, den Führerschein zu machen. Bis 1962 dürfte eine verheiratete Frau nur ein Konto eröffnen, wenn ihr Mann nichts dagegen hatte, „bis eine Frau ohne Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen durfte, dauerte es bis 1977“.

Die Liste hätte Till vermutlich bis Mitternacht fortsetzen können. Es hatte bis 1975 ebenfalls nichts mit Gleichberechtigung zu tun, dass Frauen auf dem Standesamt den Namen des Mannes annehmen mussten, sich gegebenenfalls nicht mehr „Lautenschläger“ oder „Weinbrenner“ nennen durften, sondern von nun an mit „Pinkl“ oder „Kotzer“, unterschreiben mussten, wenn der Angetraute nun mal so hieß. Namen, die es wirklich gibt.

Till resümiert auch die Rückschläge während der letzten hundert Jahre. Zum ersten mal konnten Frauen 1919 an die Wahlurnen gehen.

In der Weimarer Verfassung hieß es, „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte“. Während der ersten Legislaturperiode der Republik lag der Anteil der Frauen im Reichstag bei 9,7 Prozent, „im Bundestag wurde das erst 1987 erreicht“. Aktuell begrüßt Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu Sitzungen so wenig Frauen wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Till fordert analog zu Frankreich und 22 weiteren Staaten, „davon zwölf in Lateinamerika“, ein Paritätsgesetz, das beinhalte, dass „nur Parteien mit quotierten Listen an Wahlen teilnehmen lässt“.

Die Frau spricht ein aktuelles Thema an, den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, „ein Relikt aus der Nazizeit“. Till erinnert daran, dass Abtreibung nach wie vor illegal ist.

„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es nach wie vor in Paragraf 218. Straffrei bleibt der Eingriff seit 1995, wenn die ungewollt Schwangere einen mindestens drei Tage alten Nachweis für eine Beratung vorlegt.

Der reformierte 219a stellt einen politischen Eiertanz dar. Die Praxis darf auf ihrer Homepage jetzt zwar erwähnen, Abtreibungen vorzunehmen, muss medizinische Details aber verschweigen. Wer „anbietet, ankündigt, anpreist..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Der 219a erschwere es Frauen in Notlagen, sich von kompetenter Seite Informationen einzuholen, so Till. Nach der Rede gab es im voll besetzten Schanz noch die Komödie „Die Frau seines Lebens“ zu sehen, eine „t-raum-produktion mit Birgit Schön“.