Mühlheimer ist seit dem 14. Lebensjahr polizeilich bekannt Offenbacher Richter verurteilt 24-jährigen Seriendieb zu 34 Monaten Haft

Rechtsanwalt Ulf Köper und der Angeklagte, dessen neue Haftstrafe erst in zwei Jahren beginnt, wenn die alte endet. Foto: man

Mühlheim (man) – Er kann es offensichtlich nicht lassen, der 24-Jährige, der sich vor Kurzem mal wieder vor dem Schöffengericht in Offenbach verantworten musste. Zuletzt hatte der Intensivtäter drei Jahre Jugendstrafe voll abgesessen.

Nach dem Urteil kehrt der Mann, der aus der JVA Weiterstadt erschien, mit zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis zusätzlich zu der Strafe, die er momentan wegen anderer Delikte absitzt.

Richter Manfred Beck liest die Daten des Angeklagten vor. Nebenbei fragt der Vorsitzende nach dem Befinden von dessen Vater.

Der Offenbacher erklärt, es gehe ihm gut, worauf Beck bemerkt, „ich habe Ihn schon lange nicht mehr hier gesehen“.

Auch der Angeklagte lacht. Pflichtverteidiger Ulf Köper erklärt, sein Mandant werde sich in der Sache einlassen. Oft kommt es vor, dass Angeklagte auch dann alles leugnen, wenn klare Beweise vorliegen und Aussagen von Zeugen mit bestem Leumund sie belasten. Der Angeklagte bestätigt, alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe träfen zu.

Einmal wurde er auf frischer Tat von der Polizei erwischt, andere Male kamen verhaftete Kumpels bei der Polizei ins Plaudern.

Beck führt aus, „seit ihrem 14. Lebensjahr erscheinen Sie immer wieder vor Gericht, eigentlich immer wegen der gleichen Delikte“. Exemplarisch für den zigfach vorbestraften Offenbacher ist die Tat vom 5. Dezember 2016 in Mühlheim.

Hier brach er das Lenkschloss eines Motorrollers auf, fuhr davon und verkaufte das Gefährt. Das Prozedere wiederholte er im Laufe seiner Karriere immer wieder. Eine Polizistin, beim Präsidium Osthessen für Intensivtäter zuständig, erklärt, der Angeklagte sei auch schon nur in der Gegend umhergefahren und habe den Roller dann irgendwo abgestellt.

„Sie fahren gerne rum, wie es scheint“, kommentiert Beck. Zum Diebstahl kommt stets ein weiteres Delikt hinzu. Der Angeklagte nahm noch nie irgendeine Fahrstunde, geschweige denn, dass er eine Fahrprüfung ablegte. Das hinderte ihn auch am 20. November 2016 nicht daran, sich einen LKW unter den Nagel zu reißen und davon zu fahren.

Den Schüssel hatte er unter einem Reifen gefunden. Insgesamt werden ihm heute unter anderem fünf gewerbsmäßige Diebstähle vorgeworfen, einige hatte er gemeinschaftlich mit Kumpels begangen.

Der Angeklagte erzählt, einmal sei er wegen Drogenbesitz aufgefallen. Er redet sich jedoch nicht heraus, abhängig zu sein. Auch Spielsucht verneint er. Später wird die Polizistin jedoch berichten, in abgehörten Telefonaten sei von Besuchen einer Spielothek die Rede gewesen.

Auf einen Schulabschluss kann der junge Mann nicht verweisen.

In der Vergangenheit habe er an diversen Maßnahmen teilgenommen und Hartz IV bezogen.

Das Geld sei jedoch immer nach kurzer Zeit weg gewesen, weshalb es ihn zum Diebstahl gezogen habe. Der mündete einmal im Raub mit Körperverletzung, was ihm drei Jahre einbrachte. Die habe er bis zum letzten Tag abgesessen, weil er nach einem Freigang vergessen habe, das Handy aus der Tasche zu nehmen, das sich dann bei einer Zellendurchsuchung fand. Im Moment sitzt er alte Strafen ab. Nach jetzigem Stand tritt er erst ab August 2020 die neue Haftstrafe an. Zur Zeit absolviert der Angeklagte in der JVA eine Ausbildung zum Fachlageristen. Außerdem nimmt er an einem Opfer-Empathie-Training teil.

Beides Argumente für Rechtsanwalt Ulf Köper, eine geringere Strafe als drei Jahre Haft auszusprechen. Soviel hatte die Staatsanwältin gefordert. Die Maßnahmen in der JVA zeugten davon, „dass er über seine Taten nachdenkt“, so Köper.

Richter Beck und die beiden Schöffen verhängen 34 Monate Gefängnis, „ab drei Jahre hätte er in einen Vollzug für schwere Straftaten wechseln müssen. Das hätte die Ausbildung gefährdet.“ Beck gibt ihm mit auf dem Weg, als Lagerist habe er später gute Chancen, eine Stelle zu finden: „Ich sehe allerdings momentan nicht, wie Sie es schaffen können, zur Arbeit zu gehen.“ Die Prozessbeteiligten nehmen das Urteil an.