Stadt verweist auf neue Berechnungen Lärm in der Stieglitzstraße

Das Haus in der Stieglitzstraße 21 in Gravenbruch ist besonders vom Krach der in der Nähe gelegenen A 3 betroffen. Archivfoto: Postl

Neu-Isenburg – Nachdem Berechnungen von Hessen Mobil Lärmbelastungen nachgewiesen haben, erneuert die Stadt ihre Forderung nach Schallschutzmaßnahmen für Gravenbruch. Die Berechnungen in der Stieglitzstraße 21 haben demnach ergeben, dass in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr in einigen Schlafräumen der zulässige Lärmpegel um 0,2 bis einen Dezibel (dB) überschritten wird. Die Stadt ist deshalb auf das Wirtschaftsministerium des Landes zugegangen, um zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen umsetzen zu lassen.

Die Antwort des Ministeriums liegt vor. Es wurde mit Schreiben vom 15. Januar an die neugegründete Autobahn GmbH verwiesen, die seit der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zum Jahresanfang auch für die Lärmsanierung an Autobahnen zuständig ist. Der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Thomas Mehler wird sich mit der Neu-Isenburger Forderung an die Niederlassung West der GmbH wenden.

Seit geraumer Zeit bemüht sich die Stadt um eine Verbesserung der durch den zunehmenden Verkehr auf der A3 verursachten Verlärmung im Norden Gravenbruchs. Gerade bei den Gebäuden der Stieglitzstraße, die nahe an der Autobahn stehen, werden die vorgeschriebenen Grenzwerte nach Meinung der Stadt überschritten, weil der passive Lärmschutz dort nicht mehr ausreichend zu sein scheint. Erste Immissionsberechnungen von Hessen Mobil im Jahr 2018 bestätigten diese Vermutung: Der Dauerschallpegel von 70 dB am Tag und 60 in der Nacht wird auf den Grundstücken teilweise überschritten. Insbesondere die oberen Stockwerke des Gebäudes in der Stieglitzstraße 21 waren vom Lärm betroffen. Daraufhin hat das Ministerium angeboten, das Schalldämmmaß und damit die Verlärmung der Wohnräume durch Hessen Mobil ermitteln zu lassen.

Bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie konnte Hessen Mobil die Wohnungen erst im Juli 2020 unter die Lupe nehmen, um unter anderem Fensterstärke, Raumvolumen, Fassadenaufbau zu protokollieren. Das Berechnungsergebnis belegt, dass der nach der 24. Verordnung zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geforderte Innenpegel in den Schlafräumen überschritten wird. „Weil die Fenster in den Schlafräumen in der Regel besser schallgedämmt sind als in anderen Räumen, besteht unserer Auffassung nach hoher Handlungsbedarf seitens des Autobahnverwaltung, die betroffenen Bewohner mit weiteren Schutzmaßnahmen zu versorgen“, betont Bürgermeister Herbert Hunkel. Der Bund habe zudem seine Lärmberechnung 2019 novelliert und inzwischen ist bereits bei zwei dB niedrigeren Lärmbelastungen von einer Grenzwertüberschreitung auszugehen.  hok