Nach sexuellen Übergriffen Offenbacher Frauenbeauftragte fordert mehr Schutz

Nach einem sexuellen Übergriff wissen Frauen oft nicht, wohin sie sich wenden sollen. Symbolbild: dpa

Offenbach (red) – „Die aktuelle Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe auf Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum kranken daran, dass die Perspektive der Betroffenen zu wenig betrachtet wird“, kritisiert die Kommunale Frauenbeauftragte Karin Dörr einen Tag nach der Veröffentlichung eines offenen Briefes der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros zur massenhaften Gewalt an Frauen in der Silvesternacht. Dörrs Einschätzung nach gehören Antworten auf die Frage „Wohin können sich Frauen und Mädchen wenden, die nach einem sexuellen Übergriff Hilfsangebote psychologischer, medizinischer und juristischer Art benötigen?“ in den Mittelpunkt der Berichterstattung.

Zum Offenbacher Hilfesystem verweist Dörr Betroffene zum einen auf Veröffentlichungen auf der Internetseite www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de. Sie finden dort alle Informationen über die Medizinische Versorgung nach Vergewaltigung in Offenbach durch das Sana Klinikum und durch das Ketteler Krankenhaus sowie durch die psychosozialen Beratungsangebote der pro familia Offenbach. Zum anderen sind auf den Seiten des Frauenbüros (www.offenbach.de) die Anlaufstellen der Stadt Offenbach einschließlich des Polizeipräsidiums Südosthessen aufgeführt unter dem Titel „Hilfe und Beratung bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt – das Hilfesystem in der Stadt Offenbach“ . Betroffene sollten nicht allein bleiben, sondern sich Unterstützung und Hilfe bei geschulten Fachkräften holen.

Darüber hinaus fordert die Kommunale Frauenbeauftragte die Offenbacher Bundestagsabgeordneten dazu auf, dass sie sich im Parlament dafür einsetzen, die Gesetzeslücken im deutschen Sexualstrafrecht zu schließen. „Die öffentlichen Reaktionen auf das Geschehen erhöhen, wie es von Frauenrechtsorganisationen seit langem gefordert wird, den politischen Druck, endlich die Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen“, sagt Dörr und fordert eine konsequente Novellierung des Sexualstrafrechts, das bisher die sexuelle Selbstbestimmung nur unzureichend schütze. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung von Tätern seien so hoch, dass deren Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffes in vielen Fällen aussichtslos sei. „Nein heißt nein – diese Maxime muss über das Strafrecht und über öffentlichkeitswirksame Kampagnen in die Köpfe der potenziellen Täter, diese müssen ihr Verhalten ändern, nicht die Frauen und Mädchen.“ Nötig seien zusätzliche Prävention und wirksame Strategien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, gerade auch durch die Polizei und Sicherheitsdienste, wenn es um den öffentlichen Raum und Großveranstaltungen geht.

Weitere Informationen dazu sind in der Stellungnahme des Bundesverbandes „bff: Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ auf www.frauen-gegen-gewalt.de zu finden.

Für März 2016 kündigt Karin Dörr verschiedene Angebote von Frauenvereinen und Organisationen an, die für Mädchen und Frauen seit vielen Jahren Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse durchführen. Sie stellt vorsorglich klar: „Wichtig ist dabei eine Solidarität unter Frauen und Mädchen, die sich die Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit nicht nehmen lassen wollen.“ Völlig falsch sei es, Frauen die Verantwortung für die Übergriffe der Täter überzustülpen.