Stundung von Gebühren, Mietzahlungen und Gewerbesteuer Stadt Offenbach schnürt Hilfspaket für Unternehmen

Offenbach (red) - Gemeinsam mit seinen hauptamtlichen Magistratskollegen Peter Freier, Sabine Groß und Paul-Gerhard Weiß hat Oberbürgermeister Felix Schwenke ein Sofortprogramm für die Offenbacher Wirtschaft auf den Weg gebracht. Vorausgegangen waren seit letzter Woche Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer Offenbach und der Kreishandwerkerschaft. 

„Ergebnis ist ein Programm mit Maßnahmen für die schon jetzt von der Corona-Krise besonders betroffenen Teile der Offenbacher Wirtschaft. Das Sofortprogramm hilft ganz konkret, entspricht gleichzeitig aber auch den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Offenbach“, teilte Oberbürgermeister Schwenke am Mittwoch mit. „Unser Ziel ist, dass möglichst viele Offenbacher Unternehmen, Einzelhändler, Handwerker, Gastronomen, Selbstständige und Freiberufler diese Krise überstehen“, machten Stadträtin Groß und Stadtrat Weiß deutlich, warum auch die Stadt aktiv wird. „Deshalb springen wir mit dem bei, was wir können: Überbrückungshilfen, damit jetzt anstehende Mieten, Gehälter und Rechnungen bezahlt werden können.“

Stadtkämmerer Peter Freier betonte, dass man sich einig war, schnell zu handeln: „Weil viele Unternehmen schon bald in Zahlungsschwierigkeiten kommen werden, wird die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag leisten, damit diese Unternehmen auch nächste Woche noch liquide Mittel haben.“ Mittel- und langfristig aber brauche es die angekündigten Hilfsprogramme des Bundes und des Landes, die insbesondere auch den Mittelständlern zugutekommen müssten. „Die ganzen Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft sind heute noch nicht absehbar. Aber eines wissen wir jetzt schon: Sie werden massiv sein“, so Freier. Diese Entwicklung werde sich auch auf die Leistungsfähigkeit der Stadt Offenbach auswirken. Der Stadtkämmerer erinnerte an die schwierige finanzielle Situation der Stadt Offenbach schon vor der Corona-Krise. „Die künftig zu erwartenden Einnahmeausfälle aus der Gewerbesteuer werden im Haushalt der Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit tiefe Spuren hinterlassen. Nicht nur in diesem Jahr. Deswegen unterstützt die Stadt Offenbach alle bundeseinheitlichen Regelungen und Maßnahmen, die auch den betroffenen Unternehmen in Offenbach helfen.“

Während die am 23. März vom Bundestag und am 24. März vom Landtag beschlossenen Hilfsprogramme die großen Summen aufrufen, unterstützt die Stadt Offenbach mit Sofortmaßnahmen dort, wo sie das kann: Gebühren gegenüber der Stadt, Gewerbemieten gegenüber der Stadt und Gewerbesteuern. Angesprochen sind Unternehmen, die direkt von Schließungsverfügungen betroffen sind, sowie Unternehmen, die zwar weiter tätig sein dürfen, aber trotzdem in hohem Maß von der Krise betroffen sind. „Die Möglichkeiten der Stadt sind begrenzt. Aber was wir tun können, das werden wir jetzt auch tun“, so Stadtrat Paul-Gerhard Weiß. „Das Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft enthält wichtige Hilfen zur Stundung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt“, ergänzte Stadträtin Sabine Groß.

Stundung von Gebühren, Mietzahlungen und Gewerbesteuer

„Der Schwerpunkt des Sofortprogrammes sind Stundungen, um Liquidität zu verschaffen, bis das Geschäft wieder laufen kann“, so Stadtkämmerer Freier. Zwar muss die Stadt weiterhin Gebühren erheben und Gebührenbescheide zustellen. Aber alle Betriebe, die direkt von einer Schließungsverfügung betroffen sind, können nach Eingang des Gebührenbescheids einen formlosen Stundungsantrag bei der Stadtkasse stellen. Dies gilt auch für die Zahlung der Gewerbesteuer. „Durch Vorlage der Schließungsverfügung können die betroffenen Unternehmen ganz einfach nachweisen, dass ihr Stundungsantrag in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise steht“, erläuterte Stadtkämmerer Peter Freier. „Nach Einzelfallprüfung verschieben wir dann den Fälligkeitstermin direkt und ohne weitere Zwischenprüfung auf den 31. Dezember 2020. Dafür werden normalerweise 6 Prozent Stundungszinsen fällig. Wir haben als Teil des Sofortprogrammes entschieden, auf die Stundungszinsen zu verzichten.“ Auch Forderungen der Stadt, die sich bereits in der Vollstreckung befinden, werden bis Jahresende eingestellt, wenn es sich um nachweislich betroffene Unternehmen handelt. Auf die Berechnung von Säumniszuschlägen vom 1. März bis 31. Dezember 2020 wird verzichtet.

Weiterhin kann bei der Steuerabteilung der Kämmerei ein Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen eingereicht werden. Die Steuerabteilung orientiert sich grundsätzlich an den Gewerbesteuermessbescheiden des Finanzamts. Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen und Veranlagungen mit Erstattungsansprüchen werden bevorzugt bearbeitet. Bei Genehmigung eines Antrages auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen oder einer Veranlagung mit einem Erstattungsanspruch erhalten die Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigte einen geänderten Gewerbesteuerbescheid.

Die oben genannten Regelungen gelten auch für Unternehmen, die zwar weiterhin tätig sein dürfen, aber trotzdem hohe wirtschaftliche Einbußen erleiden. Diese Unternehmen müssen schriftlich aber formlos nachweisen, inwieweit sie in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind. Auch hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus stundet die Stadt Mietzahlungen bis 31. Dezember 2020 für von der Stadt gemietete Flächen und Objekte nach einer Einzelfallprüfung. Mieter, die von der Schließungsverfügung betroffen sind, können einen formlosen Stundungsantrag bei der Stadtkasse stellen. Sie müssen zum Beispiel durch Vorlage der betreffenden Verfügung nachweisen, dass ihr Stundungsantrag in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Auch in diesen Fällen werden Forderungen der Stadt, die sich bereits in der Vollstreckung befinden, direkt bis Jahresende eingestellt, wenn es sich um nachweislich betroffene Mieter handelt. Auf die Berechnung von Säumniszuschlägen vom 1. März bis 31. Dezember 2020 wird auch hier verzichtet.

Unterstützung für Gastronomie und Einzelhandel

Da insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie hart betroffen sind, versucht die Stadt dabei zu unterstützen, dass es nicht zu einer hohen Anzahl an Geschäftsaufgaben kommt. „In Offenbach hat sich in den vergangenen Jahren eine sehr vielfältige und qualitativ hochwertige Gastronomieszene entwickelt, die wir erhalten wollen. Außerdem arbeiten wir daran, die Innenstadt wieder attraktiver zu machen. Offenbach wird nach der Corona-Krise anders aussehen als vorher – aber es soll möglichst ähnlich aussehen. Deshalb wollen wir dabei helfen, dass Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte diese schwierige Zeit durchstehen, bis die Gäste und Kunden wieder zu ihnen zurückkommen können“, so OB Schwenke. Die hauptamtlichen Dezernenten sind sich daher einig, den Gastronomen und Einzelhändlern vollständig die Sondernutzungsgebühren für das zweite und dritte Quartal zu erlassen. „Das sind direkt weniger Kosten in diesem Jahr, mit denen dann auch geringere Einnahmen kompensiert werden können“, so Schwenke. Auch den Wochenmarkt zur Lebensmittelversorgung und als das Aushängeschild der Stadt wollen die vier hauptamtlichen Dezernenten in besonderer Weise unterstützen. „Für den Wochenmarkt erlassen wir daher die Standgebühren für das zweite und dritte Quartal komplett. Bescheide die schon rausgingen, werden wir wieder kassieren. Denn trotz Öffnung leidet natürlich auch der Wochenmarkt unter fehlenden Einkäufen aus der Gastronomie und der Gesamtlage, wie mir die Marktbeschicker auf Nachfrage mitgeteilt haben. Unser Wochenmarkt soll aber während und nach der Corona-Krise weiter so gut funktionieren können wie bisher“, so Schwenke.

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß erinnert außerdem an die Möglichkeit, dass sich Gastronomie und Handel auf dem Internetportal der Stadt (www.offenbach.de) darstellen können. „Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, sich im Einzelhandels- und Gastronomieverzeichnis einzutragen und sichtbar zu werden. Teilen Sie den Offenbacherinnen und Offenbachern mit, wenn Sie jetzt Lieferdienste anbieten. Dann kann jeder einen Beitrag leisten und sein Lieblingsgeschäft oder Lieblingsrestaurant durch seine Bestellungen direkt unterstützen.“ Die Links zu den Verzeichnissen finden sich auf: https://www.offenbach.de/wirtschaft/aktuell/Artikel_/wifoe-unternehmen-liefern.php

Aufträge an Kreativwirtschaft werden anteilig bezahlt

Explizit an die Kreativwirtschaft in Offenbach richtet sich ein weiteres wichtiges Angebot der Stadt Offenbach. Weil jetzt auch Kreativschaffende und Start-Ups vor finanziellen Schwierigkeiten stehen, vergütet die Stadt bei Aufträgen, die sie vergeben hat, anteilig bereits erbrachte und begonnene Leistungen, auch wenn sich die endgültige Leistungserbringung durch die Corona-Krise verzögert. Auch hier müssen Selbstständige oder Unternehmen der Kreativwirtschaft entweder von der Schließungsverfügung betroffen sein oder eine besondere Betroffenheit durch die jetzige Krise schriftlich nachweisen.

Weiterhin bereitet das Amt für Wirtschaftsförderung unter www.offenbach.de/corona permanent Informationen für Unternehmen zu Förder- und Unterstützungsmaßnahmen, beispielsweise vom Bund, dem Land oder der KfW, auf. Viele Fragen, die sich angesichts des Ausnahmezustands stellen, werden direkt beantwortet. Für andere Fragen wird an die jeweils zuständigen Stellen sowie auf Informationsportale von Verbänden, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Offenbacher Industrie- und Handelskammer oder der Offenbacher Kreishandwerkerschaft verlinkt.

Zustimmung von IHK und Kreishandwerkerschaft

Das von der Stadt initiierte Sofortprogramm stößt bei der Industrie- und Handelskammer Offenbach (IHK) und der Kreishandwerkerschaft auf breite Zustimmung. Wie Markus Weinbrenner, Hauptgeschäftsführer der IHK Offenbach, mitteilt, sind von der Schließung in Offenbach direkt rund 1.100 Einzelhandelsbetriebe und 600 Gastronomen und Hotels betroffen. Hinzu kommen noch zahlreiche Dienstleister wie Messebauer, Eventagenturen, aber auch Trainer und Seminaranbieter. „Mehr als 80 Prozent der insgesamt 9.000 Unternehmen in der Stadt Offenbach sind von der Corona-Krise betroffen. Wir schätzen ein Viertel leidet mittlerweile unter Liquiditätsproblemen. Daher sind alle Maßnahmen, die den Unternehmen Liquidität verschaffen zu begrüßen“, so Weinbrenner.

„Die Corona Krise stellt mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen eine enorme Herausforderung für die rund 1.900 Handwerksunternehmen in Offenbach dar“, so Uwe Czupalla von der Kreishandwerkerschaft Stadt und Kreis Offenbach. „Besonders hart und direkt betroffen sind rund 500 Solo-Selbstständige. Wir gehen derzeit davon aus, dass aktuell etwas mehr als die Hälfte aller Betriebe bereits unter massiven Liquiditätsproblemen leiden. Von daher bedanken wir uns im Namen des Handwerks für den aktiven Beitrag der Stadt Offenbach.“