Für vier Wochen Vorentwurf für den Bebauungsplan der Innenstadt liegt aus

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Offenbach (red) – Welche Nutzungsformen soll und kann die Innenstadt in den kommenden Jahren besitzen, wie lässt sich Handel gut mit Wohnen verbinden und wo sind Mischformen möglich und erlaubt? Mit dem Bebauungsplan B 642 haben die Planer des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement das Herz der Stadt in den Blick genommen. „Ziel ist es“, erklärt Mathias Seiler, Leiter des Bereichs Stadtentwicklung und Städtebau, „die in Offenbach typische Struktur eines abwechslungsreichen Miteinanders zu erhalten und zu stärken. Der B-Plan muss dieses Nebeneinander organisieren“.

Das 600.000 Quadratmeter große Areal zwischen Luisen-, Bismarck-, Karl- und Speyerstraße und dem Main beherbergt Wohnungen und Mischgebiete mit nicht störendem Gewerbeanteil, im etwa 100.000 Quadratmeter großen Kernbereich zwischen Kaiser-, Geleits- und Berliner Straße überwiegt der Gewerbeanteil. Reines Wohnen gibt es in den am Rand liegenden Innenstadtgebieten statt, rund 60 000 Quadratmeter umfasst dieser Bereich. Daran soll sich im Großen und Ganzen auch wenig ändern, „niemand muss umziehen oder schließen“, beruhigt Seiler. Zudem schreibe der Plan lediglich Nutzungsformen vor und mische sich nicht in die Kubatur der Gebäude ein. Mit dem Bebauungsplan habe man allerdings ein Instrument in der Hand, so Seiler weiter, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, sprich Glückspielbetrieben, besser steuern zu können. Dies hatten die Stadtverordneten bereits im Mai 2014 beschlossen, daraus resultierte auch der Auftrag an das Stadtplanungsamt zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 642. „Die Spielstätten sind in dem seinerzeit beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept in der Innenstadt zwar immer noch erlaubt“, erläutert Seiler, „werden aber aus den Läden im Erdgeschoss verbannt“.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt ab Ende Februar für vier Wochen im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens im Stadtplanungsamt zur Einsichtnahme aus.