Wechsel im Schiedsamt Ober-Roden/Petra Wilde verabschiedet Erste Anlaufstelle bei Streitereien

Amtsgerichtsdirektor Volker Horn (von links), Stefan Elfe, Petra Wilde und Bürgermeister Jörg Rotter. Foto: Stadt Rödermark/p

Rödermark (red) – Abschied und Neubeginn im Schiedsamt Ober-Roden: Der Direktor des Amtsgerichts Langen, Volker Horn, hat am vergangenen Freitag im Graf-Reinhard-Saal der Kulturhalle Schiedsfrau Petra Wilde aus ihrem Ehrenamt entlassen. Mehr als drei Jahre lang hatte sich Wilde, deren eigentlich fünfjährige Amtszeit im November 2016 begonnen hatte, ehrenamtlich als Streitschlichterin engagiert. Aus gesundheitlichen Gründen hatte sie ihr Amt schon im Februar niedergelegt. Als ihr Nachfolger wurde Stefan Elfe von Amtsgerichtsdirektor Horn für eine Amtszeit von fünf Jahren bestätigt und vereidigt.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Elfe während der Sitzung am 23. Juni einstimmig gewählt. Der 51 Jahre alte Key-Account-Manager ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Waldacker. Er freue sich darauf, einen Beitrag zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger leisten zu können, sagte Elfe. Als sein Stellvertreter fungiert weiterhin Norbert Wagner, der die Amtsgeschäfte seit Februar kommissarisch geführt hatte.

Horn und Rotter dankten Petra Wilde für ihr Engagement in diesem bedeutungsvollen Ehrenamt, für das nicht jeder geeignet sei, und wünschten ihrem Nachfolger ein glückliches Händchen bei den anstehenden Aufgaben. Die Schiedsämter seien für die hessische Justiz eminent wichtig, betonte Horn. Sie entlasteten die Behörden bei Streitigkeiten, in denen meist einfach nur die Fähigkeit zu geschickter Mediation gefragt sei.

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und kostensparend aus der Welt zu schaffen. Das Schiedsamt kann bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Und in manchen Fällen ist der Weg zum Schiedsamt ein Muss: Zum Beispiel bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

Auch bei vielen „kleinen“ Strafsachen muss die geschädigte Person heute erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den Beschuldigten erheben kann. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Klage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Ist dies nicht der Fall, verweist sie den Bürger, der Strafanzeige erstattet hat, auf den Privatklageweg. Die betroffene Person muss sich dann selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies kann sie in einigen Fällen aber nur, wenn sie zuvor versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu einigen. Schlichtungsstelle ist auch hier das Schiedsamt. Schlichtungsverhandlungen durch das Schiedsamt bei „kleinen“ Strafsachen finden zum Beispiel statt bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Anders als beim Gericht werden die Betroffenen schon nach wenigen Tagen zur Verhandlung beim Schiedsamt geladen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.