Direktor des Amtsgerichts dankt Stellvertretern
Zu Müllers Nachfolger hatte die Stadtverordnetenversammlung im Mai Wendelin Karl Huber gewählt, der dann am 21. Juni vom Amtsgerichtsdirektor bestellt wurde. Zwischen März und Juni war die Stelle des Ortsgerichtsvorstehers nicht besetzt. Die Vertretung übernahmen der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher Erich Rosskopf und Schöffe Dieter Hüllmandel, der dafür mit Datum vom 7. Februar zum weiteren stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher bestellt worden war. Auch Hüllmandel dankte Horn ausdrücklich.
In seiner Dankesrede wies Volker Horn darauf hin, dass es in der heutigen Zeit grundsätzlich schwierig geworden sei, ehrenamtlich Tätige für die Justiz zu gewinnen, zumal die Ortsgerichtstätigkeit weitgehend unbekannt sei. Daher sei es umso höher zu bewerten, wenn jemand über einen Zeitraum von fast einem Jahrzehnt sich in diesem Ehrenamt engagiere. Der Amtsgerichtsdirektor überreichte Peter Müller eine Urkunde, verbunden mit dem Dank des Landes Hessen.
Ortsgerichte gibt es deutschlandweit nur in Hessen. Sie haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige Amtsgericht. Die Aufgaben umfassen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht, die Sicherung des Nachlasses, die Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen und Schätzungen.
Die Sprechstunde des Ortsgerichts Rödermark II – Urberach findet mittwochs von 16 bis 17.30 Uhr im Rathaus Urberach statt. Dort ist Ortsgerichtsvorsteher Huber während dieser Zeit unter Z 06074 911-875 zu erreichen. Termine sollten vorher mit ihm unter Z 0173-6448053 vereinbart werden.