Seit 1. März In Rödermark gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde

Hunde müssen in der Brut- und Setzzeit an die Leine. Foto: dpa

Rödermark (red) – Wie in den vergangenen Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit von 1. März bis 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten an die Leine.

In dieser Zeit brauchen alle wild lebenden Tiere Ruhe. Freilaufende Hunde abseits der befestigten Wege stören die Bodenbrüter und auch das Wild bei der Jungenaufzucht. Wenn Vögel beim Brüten gestört werden, kann es passieren, dass sie ihre Nester verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Das Niederwild – etwa Feldhasen und Rehe – wird aufgescheucht und findet erst nach Stunden wieder zurück. Um dies zu verhindern, werden in diesem Jahr wieder schwerpunktmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Auch hat es sich noch nicht bei allen Hundehaltern herumgesprochen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) alle Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn man sich im Freien bewegt. Verstöße gegen die Verordnung können bis zu 5.000 Euro Geldbuße kosten. Ordnungsdezernent Stadtrat Jörg Rotter, Jagdpächter und Landwirte appellieren an alle Besitzer von Vierbeinern, während der Leinenpflicht ein für alle Beteiligten erträgliches Miteinander zu ermöglichen.

Gefahr für Rinder und Pferde

Auf einen weiteren Punkt, der von Hundebesitzern oft unterschätzt wird, machen die Landwirte aufmerksam. Wenn der Vierbeiner sein Geschäft im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigt, wird es mit den Erntemaschinen aufgenommen. Mit dem Heu vermischt, verursacht dies den Befall mit Schimmelpilzen und im schlimmsten Fall die Kontamination mit den Eiern des Hundebandwurms. Das ist gesundheitsschädlich für Rinder und Pferde.

Die Stadt weist noch einmal auf die Hundetüten hin, die es im 50er-Pack für einen Euro in den Rathäusern gibt. Mit diesen können Hundehalter einem in der Bevölkerung gern gemachten Vorurteil vorbeugen und die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde hygienisch entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.

Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de), im Rathaus Urberach, Zimmer 101, oder im Sozialrathaus, Zimmer 12, eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Jasmina König, Telefon 06074 911-829, und Günther Braun, Telefon 06074 911-830.