Ein entsprechender Planaufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde bereits beschlossen. In der nächsten Sitzungsrunde möchte die Stadt den ersten Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen. Bevor eine Bürgerbeteiligung stattfinden kann, müssen die Gremien hierüber beraten und beschließen. Das Baugesetzbuch gibt das Verfahren vor und setzt eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung voraus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat beauftragt, ein Architekturbüro für die Planung einer Kinderbetreuungseinrichtung zu suchen. Nach dem rechtlich vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahren wurde ein Büro beauftragt. Die ersten Planungen zum Gebäude wurden erstellt. Die Planung ist nicht abgeschlossen.
Um ein höheres Maß an Kostensicherheit, eine Verkürzung der Bauzeit zu erzielen und zwecks Minimierung der von dem Bauvorhaben in der Bauphase ausgehenden Immissionen soll der Neubau überwiegend in Modulbauweise errichtet werden. Dabei wurde die vorliegende Höhendifferenz zwischen dem Fußballplatz und der Straße An der Embsmühle berücksichtigt. Das Gebäude wirkt bei einem Blick von der Straße An der Embsmühle aus teilweise lediglich als eingeschossiger Bau. Die Höhendifferenz soll genutzt werden, um das Gebäude in Teilen im Erdreich verschwinden zu lassen.