Anwohner der Altstadt können Interesse bekunden Frist verlängert

Ein Teil der Fördergelder soll auch den Bewohnern der Eppsteiner Altstadt zugutekommen. Foto: Stadt Eppstein

Eppstein (red) – Von den 315.000 Euro, die in den nächsten Jahren für die Eppsteiner Altstadt bereitgestellt werden, ist auch ein Betrag für Hauseigentümer der Altstadt vorgesehen. Die Arbeitsgruppe Stadtbild der Initiative „Eppstein lebt!“ hatte Ideen und Anregungen für eine Grob- und Feinstruktur der Altstadt erarbeitet und Vorschläge zur Verbesserung des Erscheinungsbilds entwickelt. Vorgeschlagen wird etwa die Anschaffung von Fensterläden oder von aufeinander abgestimmter Blumenkästen. Hierfür steht ein Betrag von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung. Interessierte Grundstückseigentümer können sich bis zum 15. April bei der Stadt melden und das Interesse bekunden. Die Rückmeldefrist ist um einen halben Monat verlängert. Die Interessenbekundungen sind unverbindlich und formlos zu richten an: Bürgermeister Alexander Simon, E-Mail alexander.simon[at]eppstein[dot]de oder schriftlich Rathaus I, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein.

Im Nachgang wird über eine Förderung und eine Quote durch den Magistrat entschieden. In diesen Fällen muss der private Eigenanteil mindestens 50 Prozent betragen. Antragsberechtigt sind nur die im Förderantrag aufgeführten Liegenschaften.