Stadt lässt korrekte Entsorgung und Einhalten der Anleinpflicht verstärkt kontrollieren Beim Gassi gehen die Hundekottüten nicht vergessen

Laut Stadtverwaltung stehen flächendeckend in Heusenstamm 38 sowie in Rembrücken drei Hundestationen (Hundetoiletten) sowie zahlreiche normale Abfalleimer zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Eine Auflistung der Standorte gebe es jederzeit auf heusenstamm.de im Bereich „Bürger & Stadt > Abfall & Entsorgung“. Foto: m

Heusenstamm (red) – „Tiere und besonders Hunde gehören zu unserem Leben - und das ist gut so“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. „Neben aller Freude gehört zur Haltung eines Tieres aber auch eine große Portion Verantwortung. In Heusenstamm wünschen wir uns, dass Bürger mit und ohne Hunde verträglich miteinander umgehen und aufeinander Rücksicht nehmen“.

Jeder habe sie schon einmal gesehen oder auf andere Weise zu „spüren“ bekommen: die natürlichen Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, in Grünflächen oder anderen Verkehrs- und Erholungsflächen. In der Regel seien diese umgangssprachlich genannten „Tretminen“ keine Augenweide, und sie könnten zudem besonders für spielende und neugierige Kinder zu einer echten Gesundheitsgefahr werden. Wiederkehrend komme es dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung entsprechend beschwerten und ihrem Ärger Luft machten.

Nach der gültigen Gefahrenabwehrverordnung in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Heusenstamm seien Hundebesitzer dazu verpflichtet, den im öffentlichen Raum hinterlassenen Kothaufen ihres Lieblings umgehend in die von der Stadt aufgestellten Hundetoiletten oder Abfallbehälter zu entsorgen. „In letzter Zeit haben wir wieder vermehrt festgestellt, dass die Hundetoiletten oft bis zum Rand mit Kotbeuteln gefüllt sind und viele Beutel auf dem Boden oder in einiger Entfernung in der Landschaft landen“, sagt Bauhofleiter Michael Brand. „Wir weisen gerne darauf hin, dass für die Entsorgung nicht nur die Hundetoiletten-Stationen, sondern jeder öffentliche Abfalleimer sowie die heimische Restmülltonne benutzt werden können“.

Bei der Entsorgung handele es sich generell keineswegs um eine freiwillige Aufgabe – und entgegen anderslautender Gerüchte entbinde auch die bereits gezahlte Hundesteuer hiervon nicht. In diesem Zusammenhang sind die Hundehalter und Hundeführer der Tiere auch zum Mitführen geeigneter Hilfsmittel wie Papier- oder Plastiktüten für die Aufnahme und den Transport der Hinterlassenschaften verpflichtet.

Eine Ordnungswidrigkeit liege bereits dann vor, wenn den befugten Kontrollkräften der Ordnungsbehörden keine geeigneten Papier- oder Plastiktüten vorgezeigt werden könnten, und der Hundekot nicht in der genannten Weise in den städtischen Abfallbehältnissen oder der eigenen Restmülltonne entsorgt werde. Hundehalter sollten also immer genügend Behältnisse beim Gassi gehen dabei haben, damit der Nachweis geführt werden könne. Die Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße geahndet werden. Den Angaben zufolge stehen flächendeckend in Heusenstamm 38 sowie in Rembrücken drei Hundestationen (Hundetoiletten) sowie zahlreiche normale Abfalleimer zur kostenfreien Benutzung zur Verfügung. Eine Auflistung der Standorte gebe es jederzeit auf heusenstamm.de im Bereich „Bürger & Stadt > Abfall & Entsorgung“. Mögliche neue Standorte würden fortlaufend von den städtischen Mitarbeitern geprüft.

Außerdem besage die Gefahrenabwehrverordnung, dass Hunde grundsätzlich von öffentlichen Rasenflächen, gärtnerisch gestalteten Anlagen und sonstigen Grün- und Verkehrsanlagen fernzuhalten seien. Insbesondere auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten und geschützten Flächen seien Hunde tabu.

Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde würden in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren, so die Stadtverwaltung . Dies gilt auch für die seit 15. Februar geltende Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit in der Gemarkung der Stadt.

Bürger, die entsprechende Beobachtungen machten oder sich informieren möchten, könnten sich direkt an das städtische Ordnungsamt unter Z 06104 607-1135 (Heike Rau) oder per Mail an ordnungsamt[at]heusenstamm[dot]de wenden (Vertraulichkeit werde zugesichert).