Polizei möchte bei Cannabis-Konsum fürs Nicht-Fahren sensibilisieren Drogen sind häufige Ursache für Unfälle

Wer Cannabis raucht, sollte sich gut überlegen, wann er sich wieder ans Steuer setzt. Bild: Drusche

Frankfurt (red) – Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiter Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbots. Im Fall eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich, zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden. Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen ergeben, wird eine solche Fahrt als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, etwa Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung erfolgen.

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ausführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll so bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer setzen, hochgehalten werden.