Anwohner und Nabu kritisieren Zustand mancher Parzellen Ärger auf dem Wingertsberg

Machen auf bestehende Probleme aufmerksam (von links): Heinrich Baum, Herbert Späth, Ludwig Schneefeld, Christiane Gräf, Christa Mehl-Rouschal und Günther Gräf wollen, dass sich auf dem Wingertsberg etwas ändert. Bild: ans

Dietzenbach – Die Situation im Naherholungsgebiet auf dem Wingertsberg ist seit Jahren ein Ärgernis. Dass es weiter Handlungsbedarf gibt, ist anhand der Schilderungen von Anwohnern sowie Mitgliedern des Naturschutzbundes (Nabu) Dietzenbach ersichtlich.

„Es wird auf den Grundstücken Plastik verbrannt“, sagt Christiane Gräf, Anwohnerin und stellvertretende Vorsitzende des Nabu. Außerdem beobachte sie, wie Kastenwagen morgens um 5 Uhr aus dem Gelände mit rund 600 Parzellen gefahren kommen. Sie vermutet, dass die Fahrer in Gartenhütten übernachten. Eine Vermutung, die sie mit der Stadt teilt, wie die Nachfrage der Redaktion ergibt. Dabei zählt so manche Hütte selbst zu den Ärgernissen, die Gräf und ihre Mitstreiter auflisten. Einige Pächter etwa halten sich nicht an die im Bebauungsplan 44 vorgeschriebene Größe von 30 Kubikmetern und einer Höhe von 2,80 Metern. Doch auch insgesamt werden die Vorschriften immer wieder missachtet. So wird manche Fläche nicht dafür genutzt, wofür sie eigentlich gedacht ist. Nach dem Bebauungsplan sind auf dem Wingertsberg nur Obstgärten und -wiesen erlaubt. Jedoch: „Wir haben eine komplette Umnutzung der Gelände“, erläutert Gräf. Christa Mehl-Rouschal indes zeigt auf ein entsprechendes Beispiel und sagt: „Im Jahr 2002 war das hier noch eine Streuobstwiese.“ Zum Beweis holt sie ein Luftbild hervor, auf dem zu erkennen ist, dass auf dem Grundstück damals noch Bäume standen. Mittlerweile jedoch habe man die dortigen Kirschbäume gefällt, wie Mehl-Rouschal weiter ausführt. Dabei seien Streuobstwiesen geschützt und man könne dort nicht machen, was man wolle. Auch an anderer Stelle wird deutlich, dass einige Wiesen zu einem Freizeitgarten umgewandelt worden sind.

Doch nicht nur das, auch sind die Zäune teilweise viel zu hoch, einige deutlich höher als die vorgegebenen 1,50 Meter. An mancher noch vorhandenen Streuobstwiese hingegen ist die Umzäunung undurchlässig. Dabei besagt die Vorschrift für die Wiesen, dass die Maschen groß genug sein müssen, damit kleinere Tiere hindurchschlüpfen können, wie Günther Gräf erklärt. Dass einige der Vorgaben für das Naherholungsgebiet auf mehrsprachigen Hinweisschildern stehen, scheint keinen zu interessieren, so der Eindruck der Gruppe.

Auch der Verkehr auf dem Wingertsberg lässt sich nur schwer regulieren. Dabei hat die Stadt im vergangenen Jahr an einigen der Zufahrtswege Barrieren errichtet, um zu verhindern, dass Autofahrer illegal die Feldwege nutzen. Diese dürfen nur von Forst- und Landwirtschaft befahren werden. Einzige Ausnahme stellen Pächter beziehungsweise Eigentümer der Parzellen dar. Sie brauchen jedoch einen Park- und Durchfahrtsschein, wie die Verwaltung 2018 verfügt hat.

Die Raserei mancher Fahrer auf den Feldwegen wird durch die Maßnahmen jedoch nicht verhindert, wie den Worten von Christiane Gräf zu entnehmen ist. Auch braucht es aus ihrer Sicht eine Gewichtsbeschränkung von Fahrzeugen, die die Wege nutzen dürfen, da so manches Gefährt zu groß für die Pfade ist, weichen die Fahrer auf Privatgelände aus. Herbert Späth hat deshalb rund zwei Meter seines Grundstückes eingebüßt.

Am Wegesrand indes haben Gartennutzer ihren Grünschnitt abgeladen. Auch sonst stellt die Vermüllung des Naherholungsgebietes ein Problem dar, wie Ludwig Schneefeld, Nabu-Vorsitzender, berichtet.

Im Rathaus ist man sich der Probleme auf dem Wingertsberg bewusst. So legten Ordnungsamt und Stadtpolizei, bei ihren Kontrollen im Sommer den Fokus auf Müll sowie die Waldbrandgefahr, die vom Grillen ausgeht. Zudem heißt es auf Nachfrage: „Entsprechend ihren Kapazitäten kontrolliert die Stadt mit dem Ordnungsamt von außen die Grundstücke zu ihrer Nutzung oder zu baulichen Anlagen, die gegen den Bebauungsplan verstoßen.“ So habe man in den vergangenen Monaten und Jahren mehrere Grundstücke an die Bauaufsicht des Kreises Offenbach gemeldet.

In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf eine grundsätzliche Herausforderung: „Da viele Grundstücke untervermietet werden, ist es oftmals schwierig, die jeweiligen Nutzer zu identifizieren.“ Zudem sei vielen Pächtern der Unterschied zwischen Streuobstwiesen, Nutz- oder Freizeitgarten nicht klar, da diese Infos nicht weitergegeben werden.

Von Anna Scholze