Spessartviertel-Hausverwaltung muss Eigentümerversammlung einberufen Vorläufige Einigung vor Gericht

Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit den Hausverwaltungen der fünf Hochhäuser im Spessartviertel. Bild: häsler

Dietzenbach – Nächste Runde in den schier endlosen juristischen Auseinandersetzungen um die Hausverwaltung Immobilien FFM GmbH, die im östlichen Spessartviertel fünf Hochhäuser betreut. Streitpunkt diesmal: Die Fortsetzung einer Anfang Dezember 2023 abgebrochenen Eigentümerversammlung (wir berichteten). Ursprünglich sollte das Treffen der Eigentümer eigentlich im Februar weitergehen, da bisher jedoch nichts passiert ist, zog die städtische Wohnungsgesellschaft vor das Offenbacher Amtsgericht. Beklagt ist rein formell die Wohnungseigentümergemeinschaft, die allerdings von der Immobilien FFM GmbH vertreten wird. Deren Anwalt Mimoun Chilioui erklärt, Geschäftsführer Marcel Haufschild sei aktuell „nicht in der Lage, eine Versammlung durchzuführen, weil er wegen eines Unfalls im Rollstuhl sitzt“. Eine Aussage, die Richter Ingo Schwarz offensichtlich etwas irritiert: „Das Vorbereiten einer Versammlung sollte auch im Sitzen möglich sein“, merkt er an. „Die Liegenschaft muss ja auch verwaltet werden, wenn der Geschäftsführer krank ist.“ Er verweist auf die Möglichkeit, dass Haufschild, der bei der Verhandlung nicht anwesend ist, auch andere Personen „zur Durchführung der Versammlung“ ermächtigen könne. Doch nicht nur die Verletzung Haufschilds ist scheinbar ein Problem bei der Organisation des Treffens: Es sei schwer, einen Veranstaltungsort zu finden, sagt Anwalt Mimoun Chilioui. Ein Hotel, in dem frühere Versammlungen stattfanden, stehe „wegen vergangener Vorfälle“ nicht zur Verfügung. Eine Aussage, die Walter Fontaine, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach, so allgemein nicht im Raum stehen lassen möchte: Das Hausverbot sei verhängt worden, weil das Hotel einen Imageverlust wegen des von der Hausverwaltung beauftragten „schwarz gekleideten Saalschutzes“ befürchte. Fontaine und Anwalt David Richter schlagen eine Einigung vor, die Haufschild verpflichtet, bis Ende Mai die Versammlung fortzusetzen, andernfalls sei die Wohnungsgesellschaft berechtigt, das Treffen abzuhalten. Die Hausverwaltung müsse allerdings die dafür notwendigen Unterlagen offen- und eine aktuelle Eigentümerliste vorlegen. Mimoun Chilioui lehnt dies jedoch ab. Letztendlich einigen sich die Parteien in einem sogenannten Widerrufsvergleich darauf, dass die Hausverwaltung bis Ende Mai zu einer Versammlung einlädt, die dann bis Ende Juni abgehalten werden muss. Die Verhandlung zur Fortsetzung der Eigentümerversammlung ist nicht die einzige juristische Auseinandersetzung, mit der sich die Immobilien FFM GmbH konfrontiert sieht: Wie berichtet, hatte Dietzenbachs Bürgermeister Dieter Lang (SPD) in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mbH Anzeige wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen Haufschild gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft konnte bis Redaktionsschluss noch keine Auskünfte zum Verfahrensstand geben. Hintergrund des Streits sind ausbleibende Zahlungen, nach Angaben von Fontaine und Stadtwerke-Geschäftsführer Guido Schick belaufen sich die Schulden der Eigentümergemeinschaft mittlerweile auf knapp 1,6 Millionen Euro. Stadt und Wohnungsgesellschaft Dietzenbach machen die Hausverwaltung für die Misere verantwortlich und wollen auf der Eigentümerversammlung deren Abwahl erreichen. Auf Anfrage der Redaktion berichtet Schick, dass bereits mehrere Vollstreckungsverfahren und ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet worden seien. Der Zwist um die Hausverwaltung im Spessartviertel wird also weiterhin die Gerichte beschäftigen.

Von Niels Britsch