Auch Hanau führt Erleichterung bei den 2G-Kontrollen ein Mit Bändchen in die Geschäfte

Mehmet Kandemir zeigt die Bändchen, die die Kontrollen der 2G-Regel erleichtern sollen. Foto: pm

Hanau – Was andere Städte wie Offenbach oder Seligenstadt bereits seit geraumer Zeit praktizieren, kommt nun auch in Hanau: Bändchen für Einkäufer. Damit sollen (Weihnachts-)Einkäufe leichter gemacht werden, weil mit den auf Initiative des Hanau Marketing Vereins (HMV) von der Stadt eingeführten Einlassbändchen geimpfte oder genesene Personen schnelleren Zugang in Geschäfte oder Gastronomiebetriebe bekommen. Ab sofort kann das aktuell erforderliche Vorzeigen von Impf- oder Genesenen-Nachweis und Lichtbildausweis am Eingang eines jeden Geschäfts entfallen. Das Bändchen am Handgelenk reicht dann als 2G-Beleg aus.

„Viele von unseren rund 150 Mitgliedern aus Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche sind dabei. Das freut uns sehr, denn für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine erhebliche Erleichterung“, sagt Mehmet Kandemir, der Vorsitzende des HMV. Oberbürgermeister Claus Kaminsky begrüßt die Initiative und verspricht: „Auch auf dem Weihnachtsmarkt, beim Wintergold im Fronhof und im Kulturforum gilt das Bändchen als Nachweis für vollständige Impfung oder Genesung. Das macht die Kontrolle sowohl für Gäste als auch für die Geschäfte, Marktbuden und Gastronomiebetriebe deutlich leichter.“

Seit 12. Dezember dürfen nur noch nachweislich geimpfte oder genesene Personen Geschäfte besuchen, deren Angebot über den täglichen Bedarf hinausgeht. Auch für Restaurants, Cafés und Bars gilt die 2G-Regel. „Die Kontrolle ist personalintensiv und nimmt Zeit in Anspruch. Schnell können sich, zum Unmut der Kundinnen und Kunden, Warteschlangen bilden. Dem wirken wir jetzt mit dem einheitlichen Einlassbändchen entgegen“, erläutert Kandemir.

Das Bändchen können sich Personen mit 2G-Status im ersten besuchten Geschäft, das sich als Ausgabestelle angemeldet hat, gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises aushändigen lassen. Die Bändchen gelten für einen Tag, sind wasserfest – und können nicht weitergegeben werden, da sie beim Abnehmen beschädigt und damit ungültig werden. Ob sie beim Einlass als Nachweis anerkannt werden, entscheidet aber jedes Unternehmen für sich. Kandemir und Kaminsky hoffen gleichwohl darauf, dass sich viele Geschäfte und Restaurants im gesamten Stadtgebiet dazu entschließen.

Das Hessische Sozialministerium hat unlängst bestätigt, dass die Einlass-Bändchen-Lösung in Hessen erlaubt ist. „Die HMV-Mitgliedsbetriebe, die als Ausgabestellen fungieren, haben sich dazu verpflichtet, verantwortungsbewusst mit den Bändchen umzugehen und diese nur an nachweislich berechtigte Personen auszugeben“, betont Kandemir.

Die Bändchen ersetzen im Übrigen nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen – Kunden müssen also nach wie vor Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Ausweisdokument mitführen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Bändchen-Option ausgenommen, sie müssen weiterhin ihr Testheft beim Betreten jedes Geschäfts vorzeigen. Ausgenommen sind zudem Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch sie müssen wie bisher immer ihren Nachweis vorzeigen.

Als Ausgabestellen für die Bändchen fungieren zum Start der Aktion: Galeria, Glam Style, Saturn, Porzellan Clemens, Coffee-Bay, Modehaus Müller-Ditschler, Peek & Cloppenburg, Lederschatulle, Bailly Diehl, Tacheles KunstKaufLaden, „Leroy’s Kulinarisches & Schönes“, Kulturforum sowie im Forum Hanau Skechers, Rieker, Tamaris, H&M, Smyths Toys, TK Maxx, Esprit und Street One. Weitere Informationen im Internet unter corona-hanau.de.
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