Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 31.05.2019 an die Stadtkasse Bruchköbel zu zahlen. Nach dem 31.05.2019 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahren kostenpflichtig eingezogen. Gemäß § 240 der Abgabenordnung vom 16. März 1977 werden Säumniszuschläge von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat berechnet. Wir bitten die Steuerpflichtigen, den genannten Zahlungstermin einzuhalten. Stadtkasse Bruchköbel