Der Grund für die Entscheidung: Die im Rahmen des Feldversuchs ermittelten Effekte seien aus verkehrlicher Sicht nicht ausreichend, um eine dauerhafte Sperrung der Strecken oder des gesamten Feldberggebietes für Motorräder begründen zu können, so heißt es im Bericht. Andererseits habe die Sperrung zu einer deutlichen Entlastung auf den gesperrten Abschnitten geführt.
Mit der Sperrung im erprobten Umfang bleibe das Feldberggebiet auch für Motorradfahrende grundsätzlich erreichbar, allerdings nur auf den alternativen Routen.
Für die von den Verlagerungen betroffenen Gebiete Niederreifenberg und Königstein entlang der B8 könnten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch über die Ortsgrenze hinaus dafür Sorge tragen, dass die Lärmbelastungen durch Beschleunigungen am Ortsausgang in nicht bewohnte Gebiete verlagert werden. Einige Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts seien bereits angeordnet und umgesetzt worden. Weitere Maßnahmen könnten im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen für den Hochtaunuskreis geprüft werden.