Batschkapp muss Konzert am Karfreitag verschieben

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Seckbach (red/jdr) – Die Kapp musste ein Konzert am Karfreitag verschieben: „Die Veranstaltung ,Völkerball’ muss mangels Genehmigung des Ordnungsamts verschoben werden. Begründung: Das hessische Feiertagsgesetz. Die Auslegung des Ordnungsamts ist unserer Meinung nach rechtswidrig; laut Aussage vor 40 Jahren sind Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Kunst und Kultur dienen, an Feiertagen nicht genehmigungspflichtig“, sagte der Geschäftsführer. Das Ordnungsamt hatte einst eine Veranstaltung mit dem Sänger Marc Almond verboten. In der Festhalle fand aber eine Großveranstaltung der „Dire Straits“ statt. Das Ordnungsamt teilte mit, dass für die Veranstaltung in der Festhalle keine Ausnahmegenehmigung nötig war, da sie einem überwiegenden Interesse der Kunst diente. Also hätte das Konzert in der Kapp jetzt auch stattfinden können. Das Ordnungsamt hat nicht zeitgemäßgehandelt, absolut altbacken!