Neuerungen bei Kraftfahrzeugen auch in Hanau / Gebühren werden erhöht Online-Zulassungen jetzt möglich

Die Zulassungsstelle im City-Center bietet jetzt auch den neuen Online-Service an. Bild: patrick scheiber

Hanau – Am 1. September trat bundesweit die Neufassung der Fahrzeugzulassung in Kraft. Diese Neuerungen betreffen auch die Zulassungsstelle der Stadt Hanau, worauf die Hanauer Ordnungsdezernentin Isabelle Hemsley hinwiest. Wie die Stadträtin erklärt, gehe mit der Einführung dieser angepassten Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch eine neue Gebührenordnung einher.

Mit der Änderung können auch für juristische Personen Fahrzeuge online zugelassen werden. Dies gilt sowohl für die Zulassung auf das eigene Unternehmen als auch für die Beantragung besonderer Kennzeichen wie Oldtimer, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen.

Die Online-Zulassung für juristische Personen sieht zwei Varianten vor: Zum einen kann das Unternehmen ein Fahrzeug online auf sich selbst zulassen, ähnlich dem Verfahren für natürliche Personen. Wer dagegen im Auftrag Dritter handelt, um eine Zulassung zu beantragen, muss sich über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren lassen. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind ausschließlich beim KBA unter kba.de erhältlich.

Eine spürbare Erleichterung betreffe die unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr nach erfolgter digitaler Zulassung. „Der digitale Zulassungsbescheid ermöglicht es, das Fahrzeug ohne weitere Wartezeit in Betrieb zu nehmen“, so Hemsley. Hierfür werde nach Abschluss des Online-Antrags ein Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Diese Dokumente müssten innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden sowie die Kennzeichen am Fahrzeug befestigt werden. „Die Fahrzeugnutzung ist dann für längstens zehn Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.“ Die eigentlichen Zulassungsbescheinigungen inklusive der Plaketten würden per Post von der zuständigen Zulassungsstelle an den Halter verschickt.

Bei der Verschrottung eines Fahrzeugs wird üblicherweise ein Verwertungsnachweis durch den Entsorgungsbetrieb ausgestellt. Nun sind bei einem Antrag auf Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen beziehungsweise bei einer Online-Außerbetriebsetzung der Zulassungsbehörde zu übersenden. Diese werden dann von der Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet. Eine internetbasierte Außerbetriebsetzung ist künftig ohne Online-Identifikation des Antragstellers möglich. Zu der mit den Neuregelungen einhergehenden Gebührenanpassung für Kfz-Zulassungen weist die Hanauer Stadträtin darauf hin, dass sich diese aus der bundesweit einheitlich geregelten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergeben.  

Allgemeine Informationen, die für einen Besuch der Hanauer Melde-, Pass- und Kfz-Zulassungsbehörde wichtig sind, können auf der städtischen Internetseite hanau.de nachgelesen werden. Eine Kontaktaufnahme ist auch per Mail an buergerservice[at]hanau[dot]de oder z 06181 295-8135 möglich.
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