„Vor Jahrzehnten war das mal ein Kornspeicher der Raiffeisen“, berichtet Erb, „bis er aufgegeben wurde.“ Erlenseer Landwirte hätten die Liegenschaft erworben, aber nie genutzt. Mittlerweile gehöre das Depot einem Privatmann aus Hanau. „Dieser wollte einen kleinen Supermarkt für Tiernahrung unterbringen, was aber rechtlich nicht möglich war“, so Erb: Das Silo habe als Baumaßnahme im Außenbereich eine landwirtschaftliche Privilegierung. „Wir hatten die Sache bestimmt schon hundert Mal auf dem Tisch“, sagt der Erlenseer Bürgermeister. Denn das ungenutzte Raiffeisen-Silo an der Umgehungsstraße ist nicht nur von Gestrüpp bewuchert und unansehnlich, sondern auch schon lange angeschlagen und stelle durch herabstürzende Teile ein Sicherheitsrisiko dar. Der Eigentümer wolle die Abrisskosten nicht bezahlen. „Fällt was ab, lässt er es reparieren.“ Die Stadt habe jedoch keine Handhabe, dagegen vorzugehen, dies sei Sache des Landkreises.
„Wir haben die Untere Bauaufsichtsbehörde des MKK schon mehrfach aufgefordert, eine Abbruchverfügung zu erlassen.“ Bislang ohne Erfolg. Jetzt steht ein Bauzaun um das Silo. „Ich finde, schön ist anders“, urteilt Erb, der in Langendiebach wohnt und ab und zu in der Umgebung spazieren geht.
Auf Anfrage unserer Zeitung informiert John K. Mewes, Pressesprecher des Main-Kinzig-Kreises, dass das Silo „unsere Bauaufsicht zuletzt im Mai 2021 beschäftigt hat“. Anlass sei eine Beschwerde über den maroden Zustand der Fassade des Silos gewesen, genauer: „Es wurden lose Fassadenteile am Silo bemängelt.“ Nach Überprüfung vor Ort habe sich dies bestätigt, so Mewes, und dem Eigentümer sei eine Gefahrenbeseitigungsverfügung mit sofortiger Vollziehung zugestellt worden. „Die Mängel wurden vom Eigentümer daraufhin sofort beseitigt, und der Vorgang war damit für uns wieder abgeschlossen.“ Bei dem ungenutzten Gebäude gehe es aktuell vorrangig um die Gefahrenabwehr, die über das Bauordnungsamt des MKK durchgesetzt werde. „Eine Rückbauverpflichtung ist hier nur schwer möglich, da es sich um Anlagen der Landwirtschaft handelt, die vor dem Gesetz privilegiert sind. Es ist hier auch nicht relevant, wie lange die Anlage bereits ungenutzt ist“, informiert die Kreisverwaltung.
Auf geschätzte Abbruchkosten angesprochen, heißt es, diese „werden sich schnell auf mehrere 10 000 Euro addieren, weil auch von einer Schadstoffproblematik auszugehen ist. Auch die Höhe des Gebäudes stellt beim Rückbau besondere Anforderungen“.
sam