Die Vollmacht sollte nur für eine Person des Vertrauens ausgestellt sein, nicht gleichzeitig für mehrere. Diese Person muss volljährig und einsichtsfähig sein. Auch kann es sinnvoll sein, die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen und beim Notar zu hinterlegen, z.B. für eine Vorlage beim Grundbuchamt wenn es um Immobilienwerte geht.
Die Gebühr dafür richtet sich nach dem Vermögenswert. Eine Vollmacht muss immer im Original vorgelegt werden, es werden keine Kopien akzeptiert. Nach einem sehr interessanten und aufschlussreichen Vortrag wurden von den zahlreich Anwesenden noch viele Fragen gestellt, die alle zur Zufriedenheit beantwortet wurden.