Parken in Nidderau

Foto: Hyna

Besonders in der dunklen Jahreszeit machen sich Eltern vermehrt Sorgen darüber, wie der Sprössling sicher zu einem gewünschten Ziel kommt. Durch fehlerhaftes Halten und Parken wird den Kindern zum Teil der Weg versperrt und bei einer Straßenüberquerung die Sicht eingeschränkt.

Nicht nur Kinder sind davon betroffen, sondern alle Fußgänger, die durch solch ein Parkverhalten sogar auf die Straße ausweichen müssen.

Es häufen sich die Beschwerden in einzelnen Straßenabschnitten in Nidderau, dass es durch zu viele parkende Autos auf den Straßen zu einem Parkchaos kommt.

Nidderauer Fahrzeugführer werden gebeten, wenn die Möglichkeit eines eigenen Stellplatzes, einer Garage oder eine Hofeinfahrt besteht, diese auch zu nutzen. Damit werden die Straßen erheblich entlastet und Möglichkeiten für Parkraum geschaffen.

Das Ordnungsamt kontrolliert im Rahmen der Dienstzeiten auch weiterhin Parkverstöße. Durch Beachten der Beschilderungen und der nicht beschilderten Richtlinien, wie Parken im Kurvenbereich oder in Engstellen, geht man einer Verwarnung aus dem Weg.

Wegen häufiger telefonischer Nachfrage ergeht erneut die Information über die Vertragsstrafe, die erhoben wird, wenn auf dem Parkplatzgelände des Action-Marktes keine Parkscheibe ausgelegt wird. Eine Vertragsstrafe darf erhoben werden und ist nicht mit einem Verwarnungsgeld des öffentlichen Rechts gleichzusetzen. Es ist zu beachten, dass man sich mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem privaten Parkplatz mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt und sich somit verpflichtet eine Parkscheibe einzulegen.

Rückfragen können gerne an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06187 – 299130, Frau Laubach, oder 06187 – 299139, Herr Bilger, gerichtet werden.