Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet

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Die Stadt Nidderau, hat wie jedes Jahr, ihre rund 4.000 Bäume von einem unabhängigen Sachverständigenbüro untersuchen lassen. Diese Kontrollen sind verpflichtend.

Die Stadt kommt damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Aus diesen letzten Kontrollen und Untersuchungen ergeben sich 177 kleinere und größere Baumpflegemaßnahmen, leider aber auch ca. 55 Fällungen von meist kleinen Bäumen. Die gesamten Maßnahmen werden Stufenweise nach Priorität umgesetzt. Stufe 1= Sofort umzusetzen (Gefahr in Verzug), Stufe 2= bis zu 2 Monate Frist, Stufe 3= bis zu 6 Monate Frist bis zur Durchführung, Stufe 4= Abarbeitung pflegerischer Tätigkeiten empfohlen. Alle mit Stufe 1 gekennzeichneten Maßnahmen wurden bereits vom Baubetriebshof durchgeführt.

Markante Bäume, die gefällt werden müssen sind zum Beispiel: 1 Spitzahorn auf dem Friedhof in Erbstadt, 1 Spitzahorn auf einem unbebauten Grundstück im Taunusblick und eine Esche an der Konrad-Adenauer-Allee. Notwendige, sinnvolle Nachpflanzungen werden mit dem Bauamt, dem Umweltamt und den Stadtwerken abgestimmt. So kann es durchaus sein, dass ein anderer Standort und eine andere Baumsorte für Nachpflanzungen gewählt wird, da der vorherige Standort für die Entwicklung des Baumes nicht geeignet war. Alle Fäll- und Pflegearbeiten werden außerhalb der Brut- und Setzzeit und nach dem Bundesnaturschutzgesetz §39 bis zum 29.Februar 2020 durchgeführt. Dringende Arbeiten, die im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Bedeutung sind, können auch außerhalb dieser Zeiten durchgeführt werden (z.B. Totholz entfernen).