Eines ist sicher: Die Corona-Krise wird erhebliche negative Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte haben, Symbolbild: p

(Bruchköbel/jgd) – Die Belastungen aus der Corona-Krise kommen jetzt in den hessischen Kommunen an, sind aber noch längst nicht bewältigt. Im Main-Kinzig-Kreis, in Kreisgemeinden wie Bruchköbel, Nidderau, Erlensee, schauen die Verwaltungen in hoffnungsvoller und zugleich banger Erwartung auf die Hilfen, die da hoffentlich von oben kommen mögen. „Oben“, das ist zunächst die Bundesregierung, die ja bekanntlich schon zu Anfang der Krise die „Bazooka“ in Form von Hunderten Milliarden Euro als Hilfen in Aussicht gestellt hat. Für Landkreise und Gemeinden ist „oben“ aber zuallererst das Land Hessen, das über seine Kommunalaufsicht letztlich die Finanzhoheit, das letzte Wort über die Haushalte der hessischen Kommunen und Landkreise hat.

Aus dieser Richtung gibt es jetzt positive Signale an die hessischen Gemeinden und Kreise. Die Landesregierung will ein „Sondervermögen“ auflegen, mit dem die Corona-Folgen in Hessen gemildert werden sollen. Das gab sie Anfang Juli bekannt. Den Kreisen und Kommunen wird also jetzt konkrete Hilfe versprochen. Das hessische „Sondervermögen“ soll Maßnahmen zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur finanzieren, und der Wirtschaft wieder auf die Beine helfen. Es soll die staatlichen wie auch die kommunalen Infrastrukturen fördern. Es sollen etwa Schulen saniert, es soll die IT-Struktur ausgebaut werden. Insoweit hat das Programm auch einen Modernisierungscharakter.

Die Kommunen werden die Hilfe nötig haben. Im Juni hat der Bund der Steuerzahler die hessischen Kommunen mit einer Größe ab 20 000 Einwohnern zu ihrer finanziellen Situation befragt. Rund die Hälfte der kleinen und größeren hessischen Städte rechnen demnach mit deftigen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer. Bei diesem Posten kalkulieren sie eine Schrumpfung ihrer geplanten Einnahmen um 50 Prozent ein. Das ist kein Pappenstiel.

Für Bruchköbel würde das allein bei dieser Steuerart eine Mindereinnahme von 2,5 Millionen Euro bedeuten. Und mit Sicherheit werden weitere Einnahmeverluste hinzukommen: Einkommensteuer und die gern unterschätzte Spielapparatesteuer dürften ebenfalls schrumpfen – dies infolge der Kurzarbeit, zumindest zeitweiser Jobverluste, und auch wegen des allgemein vorsichtigeren Ausgabeverhaltens der Bürger.

Hinzu kommt, als zusätzliche Belastung, die Rückerstattung der Kita-Gebühren an die Eltern, für die Zeit der Schließung dieser Einrichtungen. Nicht zu vergessen auch der Einbruch bei den Fahrgastzahlen der Busse und Bahnen. Die meisten Kommunen leisten hohe Zuschüsse für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr.

Bruchköbel zum Beispiel bekommt zwar zu normalen Zeiten um die 400 000 Euro im Jahr an Fahrscheingeldern ausbezahlt. Gleichzeitig zahlt die Stadt aber rund das Doppelte an Zuschüssen für den Busbetrieb. Diese Zuschüsse dürften sich wegen der schlechter ausgelasteten Busse erhöhen, während gleichzeitig die Fahrscheineinnahmen schrumpfen – das vorsichtige Verhalten der Fahrgäste, die wegen der Ansteckungsgefahr lieber ins Auto und aufs Fahrrad umgestiegen sind, dürfte in diesem Jahr noch anhalten.

Summa summarum könnte für Bruchköbel das volle 2020er „Corona-Defizit“ am Ende auf fünf Millionen Euro wachsen. Nidderau, Erlensee und die umliegenden Kommunen werden im Herbst ähnliche Rechnungen aufmachen müssen.

Mit den üblichen Sparmaßnahmen im laufenden städtischen Betrieb ist so einem plötzlichen Einbruch nicht so einfach zu begegnen. Die genannten Kommunen haben feste Ausgaben für Personal, für Zuwendungen an den Kreis. Im Falle Bruchköbels sind das zweistellige Millionenbeträge im Jahr, die nicht von heute auf morgen gekappt werden können.

Nun also stellt das Land Hessen ein „Sondervermögen“ in Aussicht. In dieses „Sondervermögen“ soll Geld einfließen, das als Hilfe verteilt werden soll. Im Grunde handelt es sich dabei um einen steuer- und kreditfinanzierten Nebenhaushalt, der die Corona-Kosten transparent machen soll. Da liegt dann nahe, dass auch die Kreise und Kommunen ihre Corona-Belastungen transparent darstellen. Der Bund der Steuerzahler hat die hessischen Städte auch hiernach befragt. Ergebnis: 38 Prozent, also über ein Drittel der Befragten, wollen eine Nachtragshaushaltsrechnung aufstellen.

Die soll ihnen aufzeigen, welche Ausgabe- und Einnahmeposten sich in diesem beschwerlichen Jahr 2020 infolge der Krise verändern, und warum. Diese Veränderungen transparent zu machen, ist auch deswegen wichtig, weil solche Zahlen gebraucht werden, um Überbrückungskredite genehmigt zu bekommen.

Ab welchem Betrag genau ein Nachtragshaushalt zwingend aufzustellen ist, ist zwar gesetzlich nicht festgelegt. Gesetzlich wird er aber jedenfalls verlangt, wenn ein erheblicher Fehlbetrag oder zusätzliche Ausgaben zu erwarten sind. Wenn also der ursprünglich geplante Ausgleich des Haushaltes, die Balance aus Ausgaben und Einnahmen, gefährdet ist. Das ist, siehe oben, in diesem Jahr in vielen Kommunen der Fall. Die geschätzten fünf Millionen Euro im Falle Bruchköbels wären zehn Prozent der gesamten Haushaltssumme. Das Polster von rund zwei Millionen Ergebnisplus, das für 2020 vorausberechnet worden war, wird in diesem Jahr also vermutlich aufgezehrt. Es dürfte also buchstäblich ans „Eingemachte“ gehen. Hilfe von oben käme da gerade recht.