Flächendeckend Tempo 70 oder 100 Rodgau ändert Tempolimits

Tempo 70 an der Rodgau Ringstraße. Foto: eh

Rodgau (red) – Die Schilder, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 oder 80 km/h vorgeben, verschwinden immer mehr aus dem öffentlichen Verkehrsraum. Grund ist ein Erlass des hessischen Verkehrsministeriums vom 2. September 2015. Mit diesem reagierte das Ministerium auf den „Verkehrsbericht Hessen 2014“, woraus ersichtlich wurde, dass insbesondere auf den Landesstraßen die Schwere der Unfallfolgen zunimmt. Von kurzen Streckenabschnitten auf Landesstraßen, die eine Länge von weniger als einem Kilometer zwischen zwei Tempobeschränkungen aufweisen, geht eine besondere Gefahren aus.

Dabei zeigen die Erfahrungswerte, dass gerade in Kenntnis der kurzen Wegstrecke die Bereitschaft von Fahrzeugführern steigt, riskante Überholmanöver einzuleiten.

Dem Gefahrenpotenzial will das zuständige Ministerium damit entgegen wirken, dass auf Streckenabschnitten von weniger als einem Kilometer Länge außerhalb von geschlossenen Ortschaften grundsätzlich nur noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h anzuordnen ist, soweit dies die örtlichen Gegebenheiten zulassen. Der Erlass des Ministeriums zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit auf kurzen Wegstrecken zu erhöhen, indem durch die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 70 km/h spontane Beschleunigungsvorgänge direkt nach Verlassen der geschlossenen Ortslage unterbunden werden sollen. Gleiches gilt für riskante Überholvorgänge mit entsprechender Beschleunigung auf kurzen Wegstrecken vor oder nach einer Kreuzung bzw. vor Beginn der geschlossenen Ortslage. Die damit verbundene Verstetigung des Verkehrsflusses führt zu einer Reduzierung der Lärmemissionen.

Von Hessen Mobil umgesetzt

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt wurde der Erlass von Hessen Mobil auf den Landesstraßen und der Kreisstraße umgesetzt. So gilt auf diesen Straßen für Streckenabschnitten unter einem Kilometer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und für längere Abschnitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. In Einzelfällen, wie auf der L 3116 – zwischen Rodgau und Seligenstadt – bleibt es vor den Auffahrten zur B 45 jedoch bei 50 km/h.

Nach den Landesstraßen und der Kreisstraßen werden nun auch die Gemeindestraßen der neuen Erlasslage angepasst. Dies betrifft die Rodgau-Ring-Straße, von Süden bis Norden, die Offenbacher Landstraße sowie die Alfred-Delp-Straße, Höhe ehemaliger Rußfabrik. Soweit die Einfahrtssituation in einen Kreisel oder andere besondere Einmündungssituationen keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h notwendig machen, gilt bei kurzen Streckenabschnitten 70 km/h und bei längeren Streckenabschnitten 100 km/h. Bei der Umsetzung der Maßnahme auf den Gemeindestraßen werden rund 30 Schilder (60 km/h, 80 km/h, 50 km/h) entfernt und 16 Schilder mit 70 km/h gestellt bzw. umgesetzt. Die Kosten der gesamten Maßnahme werden auf 2.500 Euro geschätzt. Die Änderungen sollen nun kurzfristig umgesetzt werden, so dass die Verkehrsteilnehmer hier um besondere Aufmerksamkeit gebeten werden. Wie ausgeführt, gelten die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten für die Straßenabschnitte außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Auf der Rodgau-Ring-Straße zum Beispiel gilt mit Passieren des Ortsschildes natürlich nach wie vor die 50 km/h.