Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Foto: Hyna

 

Im Bereich Konrad-Adenauer-Allee, Windecker Straße und Friedberger Straße

Die Straßenverkehrsbehörde gibt bekannt, dass ab Donnerstag, dem 31.10.2019 im Bereich der Konrad-Adenauer-Allee, Windecker Straße sowie Friedberger Straße teilweise und streckenabhängig die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h dauerhaft auf 30 Km/h, u.a. zum Schutz verschiedener Personengruppen abgeändert wird.

Es wird um Beachtung der geänderten, zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebeten.