Neugestaltung der Konrad-Adenauer-Allee

Foto: Hyna

Die neuen Schutzstreifen für den Radverkehr in der Konrad-Adenauer-Allee zwischen den Kreiseln sind größtenteils fertig markiert, daher möchte die Stadt Nidderau über die rechtlichen Hintergründe informieren:

Ein Schutzstreifen, durch eine gestrichelte Linie vom übrigen Verkehr abgetrennt, darf als Teil der Fahrbahn nur im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen befahren werden, z. B. bei der Begegnung mit einem LKW.

Anders als bei einem mit durchgezogener Linie von der Fahrbahn abgetrennter Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen ein optionales Angebot und nicht zwingend benutzungspflichtig. Das Rechtsfahrgebot ist zu beachten.

Die Breite der Schutzstreifen in der Konrad-Adenauer-Allee beträgt 1,50 m und liegt damit über der Mindestbreite von 1,25 m.

Die Konrad-Adenauer-Allee hat im neu markieren Bereich zwischen den Schutzstreifen eine Breite von 4,5 m, daher kann auf die Markierung einer. Mittellinie verzichtet werden. Diese dürfen erst ab einer Breite von 5,5 m markiert werden.

Auf dem Schutzstreifen ist das Parken untersagt.

Vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr, wie z. B. an der Einmündung Beethovenallee, haben das Ziel, dass sich Radfahrer mehrere Meter vor den Autofahrern aufstellen und anfahren können. Dadurch wird das Risiko minimiert, als Radfahrer in einen toten Winkel zu geraten.

Die Fahrbahnbreite von insgesamt 7,5 m dient dem Erreichen des gewünschten niedrigen Geschwindigkeitsniveaus in diesem Abschnitt der Konrad-Adenauer-Allee. Eine Fahrbahnbreite von 7,0 m wäre das planerisch zulässige Minimum.

Die Baufirma teilt mit, dass die noch fehlenden Markierungen und Restarbeiten zwischen den Kreiseln erst nach Abschluss des Hochbaus neben dem Stadtplatz fertig gestellt werden können.