Personen, bei denen der Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausfällt, dürfen die Wohnung verlassen, um zur Prüfung des Testergebnisses einen genaueren PCR-Test vornehmen zu lassen. Erste Anlaufstelle nach einem positiven Selbsttest sollte die eigene Hausarztpraxis oder der Ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117) sein. „Auch nach einem positiven Selbsttest soll man sich unverzüglich isolieren. Dieser soll nach Möglichkeit durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Ergebnisse der Testungen können an corona[at]hochtaunuskreis[dot]de gesendet werden. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt im Regelfall nicht!“, erklärt Dr. Nikolaos Sapoutzis, stellvertretender Fachbereichsleiter des Gesundheitsamtes. Aktuell muss aufgrund der Überlastung der Labore mit Verzögerungen von mehreren Tagen gerechnet werden, bis das Ergebnis eines PCR-Befundes vorliegt.
Die Pflicht zur häuslichen Absonderung gilt nach einem positiven PCR-Test auch für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen mit Ausnahme von vollständig Geimpften und Genesenen.
Hessenweite Hotline für Fragen zum Corona-Virus: 0800 – 5554666 oder alternativ 0611 32111000. Fragen zu Gesundheit und Quarantäne beantwortet die Hotline montags von 8 bis 18 Uhr und dienstags bis sonntags von 9 bis 15 Uhr.