Die Helfer, Polizisten und Mitarbeiter standen am Infostand, liefen aber auch die Straße entlang und sprachen Passanten gezielt an, ob sie E-Scooter benutzen. Schnell kam man miteinander ins Gespräch. Ein ausgehändigter Flyer listete noch einmal auf, was alles mit dem Elektro-Flitzer erlaubt ist und was nicht. Zum Beispiel darf man mit dem Gefährt nicht auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen fahren. Auch nicht zu zweit, nicht nebeneinander und betrunken schon gar nicht. „Mit dem E-Scooter ist der Radweg zu nutzen und wo es keinen gibt, darf die Fahrbahn benutzt werden. Dort sollte man dann möglichst weit rechts fahren“, erklärte Gabriele Daniel vom Regionalrat Fechenheim. Im Flyer steht zudem, dass das Parken der E-Roller auf Gehwegen grundsätzlich erlaubt sei, allerdings nur solange niemand behindert werde und Wege nicht versperrt werden.
Daniela Vöglin vom Präventionsrat zeigte auf ihrem Smartphone Bilder von E-Scootern, die mitten auf dem Bürgersteig stehen. „Auf dem Weg von Oberrad nach Fechenheim habe ich mehr als 15 falsch abgestellte Roller gezählt“, sagte sie. Ein Foto habe sie von einer Fußgängerin erhalten, die mehr als 40 E-Scooter entdeckt hat, die auf dem Radweg entlang der Cassella-Mauer an der Straße Alt-Fechenheim aufgereiht waren. Extrem gefährlich sind auf dem Weg liegende Roller, dabei sei es oft „nicht der letzte Nutzer, der sie so hinterlässt“, sagte Vöglin.
Für den Betreiber falsch abgestellter E-Scooter gibt es „Knöllchen“. Am Aktionstag hat die Stadtpolizei bei ihren Kontrollen insgesamt 60 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet.