Nur Bewerberinnen und Bewerber, deren Wahlvorschläge im Original bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können durch Beschluss des Wahlausschusses an der Bürgermeisterwahl teilnehmen.
Die gesetzlichen Vorgaben für Wahlvorschläge wurden in der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Bruchköbel erläutert. Der Wortlaut der Bekanntmachung wird auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ zur Verfügung gestellt.
Am Freitag, 30. August 2019, 19:00 Uhr entscheidet der Wahlausschuss der Stadt Bruchköbel über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge in öffentlicher Sitzung. Der Wahlausschuss tagt im Bürgerhaus Bruchköbel.