Hunde anleinen in Brut- und Setzzeit

Foto: J. Foisinger

Appell der Stadt Bruchköbel

Die Stadtverwaltung erinnert an die aktuell herrschende Brut- uns Setzzeit in Wald und Flur. Viele Wiesenbrüter haben damit begonnen, ihre Brutreviere zu besetzten.

Bedeutsame Rückzugsorte sind dabei die ausgedehnten Wiesenflächen der Krebsbachaue, Streuobstwiesen und umliegenden Wälder in Bruchköbels Gemarkungen. Auch an Randstreifen, Wegesränder, in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen brüten vielerorts Vögel. Weiterhin werden in der kommenden Zeit das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Die Brut- und Setzzeit endet am 15. Juli. „Während dieser Zeit werden leider immer häufiger die brütenden Vögel sowie trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört oder beunruhigt, sodass es in Folge oft zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten kommt“, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung.

Der Jagdtrieb eines Hundes könne zur Gefahr für die wildlebenden Tiere sowie deren Nachwuchs werden. Selbst gut gehorchende Hunde würden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lasse. Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundebesitzer, ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit anzuleinen und weist auf die möglichen Konsequenzen hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden kommt. Gleichwohl trügen alle Bürger mit einem rücksichtsvollen Verhalten in Feld und Flur dazu bei, den Lebensraum von Wildtieren und Vögel zu sichern.