Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden, so die Stadtverwaltung. „Hundehalter nehmen diesen Vorgang meist nicht wahr, wenn sich das Geschehen in dichtem Gras oder im Unterholz abspielt“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.
Hinzuweisen bleibt in diesem Zusammenhang auch darauf, dass Hunde innerhalb der bebauten Bereiche im öffentlichen und allgemein zugänglichen Raum, hier vor allem an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, an Kindergärten und Schulen, an Unterführungen und Durchgängen sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen, grundsätzlich nur angeleint geführt werden dürfen“.
Verstöße können nach Angaben der Stadtverwaltung in beiden Fällen mit einem Bußgeld geahndet werden.