Rücksicht nehmen auf die Brut- und Setzzeit der Wildtiere Hunde müssen an die Leine

Während der Brut- und Setzzeit müssen Hunde ab sofort und bis zum 15. Juni im gesamten Feld-, Flur- und Waldgebiet – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Bachläufen – an der Leine geführt werden.. FOTO: P

Heusenstamm – Mit dem Frühjahr beginnt in der Natur wieder die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit brüten viele wild lebende Tiere beziehungsweise bringen ihren Nachwuchs zur Welt. Zum Schutz der Fauna gilt daher ab sofort noch bis zum 15. Juni eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen in der Heusenstammer Gemarkung sowie im Wald, teilt die Stadtverwaltung mit.

Nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung der Stadt Heusenstamm müssen Hunde während dieser Zeit im gesamten Feld-, Flur- und Waldgebiet – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Bachläufen – an der Leine geführt werden, um die Aufzucht junger Wildtiere nicht zu stören. Freilaufende Hunde könnten etwa Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben. Hundehalter nehmen diesen Vorgang oft gar nicht wahr. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.

Innerhalb bebauter Gebiete im öffentlichen und allgemein zugänglichen Raum gilt ohnehin eine ständige Leinenpflicht.

Verstöße, die dem Ordnungsamt bekannt werden, können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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