Nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung der Stadt Heusenstamm müssen Hunde während dieser Zeit im gesamten Feld-, Flur- und Waldgebiet – insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Bachläufen – an der Leine geführt werden, um die Aufzucht junger Wildtiere nicht zu stören. Freilaufende Hunde könnten etwa Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben. Hundehalter nehmen diesen Vorgang oft gar nicht wahr. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.
Innerhalb bebauter Gebiete im öffentlichen und allgemein zugänglichen Raum gilt ohnehin eine ständige Leinenpflicht.
Verstöße, die dem Ordnungsamt bekannt werden, können mit einem Bußgeld geahndet werden.
clb