Halter sollten in der Brut- und Setzzeit besondere Vorsicht walten lassen Hunde müssen an der Leine bleiben

Hundehalter sind aufgefordert, während der Brut- und Setzzeit ab sofort bis Mitte Juni ihre Vierbeiner an der Leine zu halten. Foto: dpa

Obertshausen – Wie die Stadtverwaltung mitteilte, ist jetzt die zweite Satzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Gebäuden, Grün-, Sport- und Spielanlagen der Stadt Obertshausen in Kraft getreten.

Demzufolge seien Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet an der Leine zu führen. Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund dürfe zwei Meter nicht übersteigen. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen sei, seien als Höchstlänge zehn Meter zugelassen.

„In der Brut- und Setzzeit, vom 1. März bis 15. Juli, besteht jedoch auch in der unbebauten Feld- und Waldgemarkung der Stadt Obertshausen die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Dies diene dem Schutz der Wiesenbrüter, die nun ihre Brutreviere besetzten und mit der Brut begännen. Ebenso würden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan, die dem Jagdrecht unterliegen würden, in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

„In den vergangenen Jahren war es noch ein Appell, nun ist es in der Gefahrenabwehrverordnung verankert, dass das Anleinen der Hunde während der Brut- und Setzzeit im Feld und im Wald in der Gemarkung Obertshausen Pflicht ist“, erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich. Die Stadtverordnetenversammlung hatte Friedrich zufolge im Jahr 2021 den Magistrat aufgefordert, eine Anleinpflicht für Hunde in der Setz-und Brutzeit in diesem Zeitraum auf sämtlichen Grünflächen und im Wald der Gemarkung der Stadt Obertshausen umzusetzen. In der Sitzung der Stadtverordneten am 10. Februar 2022 sei die Überarbeitung Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen einstimmig beschlossen worden.

Ebenfalls sei zudem in dieser Verordnung geregelt, dass Hunde generell von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten seien.
kho