Schöffengericht in Offenbach verurteilt Betrüger zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung 193.000 Euro veruntreut

Der Angeklagte kam gerade noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum. Jetzt drücken ihn massive Schulden. Foto: man

Obertshausen (man) – Jeder weiß, letztlich gibt es in der Spielhalle nichts zu holen außer Verluste. Dennoch wurde ein Spielautomaten-Techniker sozusagen sein bester Kunde. Um seine Spielsucht zu finanzieren, veruntreute er fast 193.000 Euro. Das Schöffengericht in Offenbach verurteilte ihn Ende Oktober zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung samt Geldeinzug.

Die Hoffnung, es werde schon gut gehen, konnte der Angeklagte nicht hegen. Staatsanwalt Thomas Glab betont am Ende in seinem Plädoyer, „die Veruntreuung musste rauskommen, das ging nicht anders“. Seit 2010 bezog der Angeklagte sein Gehalt vom Spielhallenbetreiber Löwen Play GmbH. Von Obertshausen aus wartete er in fünf Filialen die Geräte und kümmerte sich ums Geld. Innerhalb von zwei Wochen veruntreute der 52-Jährige im Dezember 2017 die Summe von 192824 Euro.

Rechtsanwältin Verina Speckin erklärt, die Vorwürfe träfen zu. Ihr Mandant habe sein Geld in die Automaten eines Mitbewerbers versenkt. Am 14. Dezember 2017 sei der Angeklagte in ihrer Kanzlei in Rostock erschienen und habe ihr knapp 54.000 Euro vom veruntreutem Geld übergeben.

Lücken, die in der einen Filiale aufgefallen wären, stopfte der Angeklagte mit Geldern aus dem Tresor einer anderen. An der nächsten der eng getakteten Revisionen nahm er nicht teil und flüchtete nach Rostock. Verteidigerin Speckin erklärt, in Folge einer zerbrochenen Beziehung sei ihr Mandant in ein Loch gefallen, „beim Spielen vergaß er seine Sorgen“. Der Vorsitzende Richter Manfred Beck will von dem Techniker wissen, weshalb es ausgerechnet ihn zur Automatenspielsucht trieb, „schließlich wissen Sie doch, dass man letztlich verliert“.

Das bestätigt der Angeklagte, der eine Art Trance-Zustand beschreibt, den er empfinde, wenn sich hinter den Scheiben die Symbole drehen, „dann läuft ein anderes Programm in mir“. Seine Sucht habe 2014 begonnen. Seine Familie habe ihm schon einmal finanziell aus der Patsche geholfen. Zurück in der Rostocker Heimat, sei er wiederum rückfällig geworden. Mittlerweile lasse er das Gehalt seines neuen Arbeitgebers, außerhalb der Spielbrache unterwegs, auf das Konto seines Bruders überweisen.

Richter Manfred Beck bemerkt, der Therapeut habe seinen Zustand skeptisch bewertet, „richtig einsichtig seien sie nicht“. Der Angeklagte erklärt, „Psychologie ist nicht mein Ding“. Tatsächlich habe er lange gebraucht, sich die Sucht einzugestehen. Wöchentlich besucht der Angeklagte mittlerweile eine Gruppentherapie, wo man ihm Engagement attestiert.

Das psychiatrische Gutachten spricht von pathologischem Spielverhalten. Der Angeklagte vermeide persönliche Kontakte. Er verhalte sich jedoch kooperativ und höflich. Trotz Spielsucht erkennt das Gutachten keine verminderte Schulfähigkeit. Der Angeklagte sei sich bewusst gewesen, gesetzeswidrig zu handeln.

Staatsanwalt Glab wertet die Tat „als weit weniger verwerflich als etwa den Enkeltrick, hier stahl niemand einer alten Frau die Ersparnisse“. Den Schaden habe die Versicherung weitgehend gedeckt. Der Staatsanwalt fordert neben einer zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe von zwei Jahren den Einzug der knapp 193.000 Euro sowie die Auflage, weiter an Gruppengesprächen teilzunehmen.

Rechtsanwältin Speckin spricht sich für eine zur Bewährung aussetzbaren Gefängnisstrafe aus, hält jedoch den Geldeinzug für unnötig, „bisher liegen die knapp 54.000 Euro sowieso noch bei der Staatskasse“. Ihr Mandant habe die Schuld notariell anerkannt, „das ist nun eine zivilrechtliche Angelegenheit“. Der Angeklagte bedauert in seinem Schlusswort, das Vertrauen der Kollegen missbraucht zu haben.

Richter Beck und die Schöffinnen folgen dem Staatsanwalt, verhängen neben den zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung noch 400 Stunden gemeinnützige Arbeit. Beck spricht von der Problematik der Schuldunfähigkeit im Kontext von Spielsucht, „darauf beruft sich sonst jeder“.