Amtsgericht verurteilt Obertshausener zu einer Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung Wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln

Im Prinzip verhielt sich der Angeklagte aus Obertshausen wie ein Drogenkurier. Foto: man

Obertshausen (man) – Die Geschichte, die der Angeklagte erzählt, wie er in den Besitz einer relativ großen Menge Marihuana gelangte, glaubten ihm Richter und Schöffen. Am Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht in Offenbach kassierte der Mann aus Obertshausen wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln vor Kurzem eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung. Zu Beginn der Verhandlung erklärt Rechtsanwalt Axel Kollbach, die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Darmstadt weise so große Lücken auf, dass er sie eigentlich nur als irreparablen Verstoß gegen die Strafprozessordnung werten könne, „ich verhehle nicht mein Missbehagen“. Allerdings wolle er die Geschichte deshalb nicht sinnlos in die Länge ziehen, „ich denke, wir bekommen die Verhandlung heute über die Bühne“.

Staatsanwalt Christian Dilg, der die Anklageschrift unabhängig davon vertreten muss, ob er sie verfasste, widerspricht der Kritik von Verteidiger Kollbach ebenso wenig wie der Vorsitzende Richter Manfred Beck.

Dilg trägt schließlich vor, der Angeklagte sei am 11. Januar 2019 in Obertshausen in eine Personenkontrolle der Polizei geraten, als er ein Haus verließ. Was etwa nicht in der Anklageschrift steht: Aus Zufall stoppten die Beamten den 30-Jährigen nicht. Vielmehr hatten sie zuvor Telefongespräche mit einem mutmaßlichen Dealer abgehört, wodurch der Angeklagte in den Fokus geriet. Im Angesicht der Polizei warf der Obertshausener eine Tasche ins Gebüsch, in der 228,1 Gramm Marihuana steckten, mit einem Anteil am Rausch erzeugenden THC von 14 Prozent, also knapp 32 Gramm. Als minder schwerer Fall gilt der Besitz von bis zu 7,5 Gramm an reinem Cannabis. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei weitere 14 Gramm Marihuana. Die Anklage zielt auf Besitz in nicht geringer Menge und auf Handel. Der Angeklagte lässt über Anwalt Kollbach gestehen, was sich nicht leugnen lässt. Allerdings habe er keinen Handel betrieben. Sein Mandant habe lediglich auf Bitten eines Freundes aus dessen Keller die Tasche geholt. Hausbewohner hätten sich schon über den Cannabis-Geruch beschwert. Dilg fragt, ob sich der Angeklagte zum ursprünglichen Eigentümer der Drogen äußern wolle. Das verneint sein Verteidiger, „er will niemandem zu nahe treten“. Axel Kollbach weist auf BGH-Urteile zum klassischen Fall des Kuriers hin, der Kokain aus Kolumbien einführt, „dabei handelt es sich um Beihilfe zum Drogenhandel“. Auf der Ebene sei auch die Tat seines Mandanten angesiedelt. Der im Angestelltenverhältnis stehende Angeklagte wirkt glaubwürdig, als er erklärt, mittlerweile kein Haschisch mehr zu rauchen, „ich merkte, das schadet meinem Kopf“. Staatsanwalt Dilg führt aus, die Erklärung des Mannes, die 228,1 Gramm Marihuana nur transportiert zu haben, lasse sich nicht widerlegen. Dilg fordert für den wegen Schwarzfahrens und Fahrens ohne Führerschein im alkoholisierten Zustand vorbestraften Angeklagten 14 Monate Gefängnis, zur Bewährung ausgesetzt, „plus einer angemessenen Geldauflage“. Wie die Geldauflage „angemessen“ aussehen soll, kann sich Anwalt Kollbach „bei 600 Euro netto Kurzarbeitergeld und 400 Euro Miete nicht vorstellen“. Ansonsten geht der Verteidiger mit dem Antrag des Staatsanwalts d’accord. Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen verhängen schließlich 14 Monate Gefängnis auf Bewährung. Von einer Geldauflage sieht Beck ab. So schlecht, wie es dem Angeklagten zur Zeit wegen Corona finanziell gehe, „wollen wir Sie nicht zu Dummheiten verleiten“.