Trotz Drogenhandel und versuchtem Inverkehrbringen von Falschgeld Obertshäuser kommt mit Bewährungsstrafe davon

Der Angeklagte musste anderthalb Jahre eine Fußfessel tragen. Ins Gefängnis muss er nicht, wenn er die Bewährungszeit durchhält. Foto: man

Obertshausen (man) – Am 4. Juni verurteilte das Schöffengericht in Offenbach wegen Drogenhandel und versuchten „Inverkehrbringen von Falschgeld“ einen Obertshausener. Der kam mit einer Bewährungshaftstrafe von 18 Monaten davon, weil ihn Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen trotz seiner Vorstrafen auf einem guten Weg sehen.

Im November 2018 überraschte die Polizei den Angeklagten mit einem Besuch. Damals hielt sich der deutsche Staatsbürger in der Asylunterkunft an der Ostendstraße bei einem Bekannten auf. Zu Hause hatte es Krach mit den Eltern gegeben. In einem Schrank stießen die Ermittler bei der Durchsuchung auf knapp 185 Gramm Marihuana mit einem Rausch erzeugenden THC-Gehalt von gut 14 Prozent.

In solchen Momenten behaupten die meisten Ertappten, man habe sich für den Eingenbedarf bevorratet. Davon sieht der 25-Jährige ab, wohl auch, weil die Polizei neben der Feinwaage auch noch ein Laminiergerät zur Portionierung entdeckte. Außerdem konfiszierte die Polizei bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung 161 Gramm Haschisch mit einem THC-Gehalt von gut neun Prozent, ferner 1770 Euro in bar sowie acht falsche Fünfzigeuroscheine, wie Staatsanwältin Isabelle Schad aus der Anklageschrift verliest.

Der 25-Jährige lässt seinen Anwalt Alex Kollbach für ihn sprechen. Im Prinzip treffe alles zu, nur die Geschichte mit dem Falschgeld sieht der Verteidiger anders. Ein Kunde hätte seinen Mandanten beim Drogenkauf die acht Fünfziger vorgezählt.

Er habe den Betrug erst zu Hause bemerkt und überlegt, was er machen solle, „zur Polizei konnte er schließlich nicht gehen“.

Sein wegen Fahren ohne Führerschein und Drogenbesitz vorbestrafter und zur Tatzeit unter Bewährung stehender Mandant habe einen Monat in Haft gesessen und trage seit anderthalb Jahren eine Fußfessel. Seitdem könne er keine Partys mehr besuchen und müsse sich polizeilich abmelden, „das alles beeindruckte ihn stark“.

Seit dem Ende der Haft gehe er einer geregelten Arbeit nach.

Der Angeklagte legt Richter Beck einen bald beginnenden Ausbildungsvertrag der Firma vor, die ihm sein Gehalt überweist.

Beck fragt den Mann, welches Ergebnis bei einen Drogentest herauskäme. Als der antwortet, das wäre garantiert negativ, erklärt der Richter, das überprüfen zu lassen.

Anders als mancher, der sonst in Offenbach vor Gericht sitzt, wirkt der Angeklagte ziemlich angespannt, wie jemand, der fürchtet, den Ansatz eines bürgerlichen Lebens durch eine Haftstrafe wieder zu verlieren.

Staatsanwältin Schad konstatiert, „er befindet auf einem guten Weg“. Sie besteht jedoch auch auf einer Verurteilung wegen des Falschgeldfundes, „der Einlass, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein, ist eine Schutzbehauptung“. Schad fordert neben der zur Bewährung ausgesetzten 18 Monaten Haft den Einzug der gefundenen 1.770 Euro und die Zahlung von 1.000 Euro.

Verteidiger Kollbach betont, in einem ähnlich gelagerten Prozess gegen einen Drogenhändler aus dem Dunstkreis seines Mandanten sei es auch um Falschgeld gegangen, „auch der hatte beim Verkauf Blüten bekommen“. Das Gericht habe das Verfahren in dem Punkt eingestellt. Wegen der Drogen zeigt sich Kollbach mit 14 Monaten auf Bewährung einverstanden, „für das Falschgeld gilt ‘im Zweifel für den Angeklagten’, also Freispruch“.

Richter Beck erklärt, das Gericht halte es durchaus für möglich, dass sich der Angeklagte unwissentlich mit Falschgeld bezahlen ließ. Er habe die Scheine jedoch nicht vernichtet, weshalb es sich um einen strafbaren bedingten Vorsatz handele.

Beck und die Schöffen folgen dem Antrag der Staatsanwältin. Neben den 18 Monaten zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe muss der Angeklagte 1.000 Euro an „Die Fleckenbühler“ überweisen, eine Selbsthilfeorganisation für Suchtkranke. Der Richter erklärt, der Bewährungshelfer habe positive Berichte geliefert. Auch vor Gericht habe der Angeklagte einen vernünftigen Eindruck hinterlassen.