Keine rechtliche Verpflichtung für Gewerbetreibende Irreführende Briefe sind in Offenbach im Umlauf

Symbolfoto: dpa

Offenbach (red) – In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Gewerbetreibende beim Ordnungsamt gemeldet, weil sie Schreiben erhielten, in denen die Aufnahme in ein „Gewerberegistrat“ oder „Gewerbeverzeichnis“ angeboten wurde.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht der Absender ist und in keinem Zusammenhang mit den Firmen steht, die solcherlei offiziell gestalteten Angebote versenden. In den Schreiben wird den Gewerbetreibenden angeboten, ihren Betrieb online auf einer Plattform registrieren zu lassen und dafür pro Jahr eine Gebühr in dreistelliger Höhe zu zahlen.

„Durch die Gestaltung der Formulare mit offiziell aussehenden Symbolen sowie der ‚amtlichen‘ Wortwahl gehen die Gewerbetreibenden davon aus, dass dieses Angebot von der Stadt kommt. Dies ist nicht der Fall“, erläutert hierzu eine Sachbearbeiterin des Gewerbeamtes. Das Ordnungsamt empfiehlt, genau zu prüfen, ob die Eintragung in ein solches kommerzielles, nichtamtliches Register sinnvoll ist – eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf steht das Gewerberegister im Ordnungsamt der Stadt Offenbach unter Telefon 069 80652503 oder auch per E-Mail an: Gewerberegister Ordnungsamt[at]offenbach[dot]de zur Verfügung.