Bauprojekt stößt bei CDU auf Kritik / Stadt lobt Investor Wohnen am Ledermuseum

Neubauten mit Gastronomie: So soll es künftig östlich des Ledermuseums aussehen. Bild: planquadrat

Offenbach – Es ist ein Vorhaben, welches das Bild der westlichen Innenstadt verändern wird: Neben dem Ledermuseum sind – Richtung Innenstadt bis fast zur Luisenstraße – 174 Wohnungen plus vier Einheiten mit Gewerbe beziehungsweise Gastronomie geplant. Die bisherigen Gebäude Frankfurter Straße 76 bis 82 müssen dafür weichen. Baubeginn soll in der ersten Hälfte des nächsten Jahres sein, die Fertigstellung ist für 2026 geplant.

Investor Aqil Khan, dem schon 2019 Baurecht für die Grundstücke erteilt wurde, hat nach überarbeiteter Planung einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen, dem die Stadtverordnetenversammlung noch zustimmen muss. Das Projekt ist umstritten: Die CDU kritisiert eine „rücksichtslose Bebauung“ am Ledermuseum, die sich nicht in das Umfeld einfüge und deshalb rechtlich nicht zulässig sei. Bauherr Khan und Stadt halten dagegen, alle zu beteiligenden Ämter – von der Bauaufsicht bis zum Gestaltungsbeirat – hätten das Vorhaben positiv bewertet. Als Hürde, bei der die Behörden allerdings außen vor sind, könnte sich das direkt neben dem Ledermuseum liegende Hotel erweisen. Dessen Besitzerin ist vom Voreigentümer mit einem Mietvertrag bis 2026 ausgestattet, über dessen Gültigkeit derzeit vor Gericht gestritten wird. Verhandlungen über eine Abfindung sind bislang gescheitert, beide Seiten geben sich siegessicher. Bauherr Khan, der nach eigenen Angaben einen „mittleren bis hohen“ zweistelligen Millionenbetrag in das Projekt mit dem Namen „Leben am Ledermuseum“ steckt, versichert, ihm sei daran gelegen, das Areal aufzuwerten. „Ich wohne selbst in der Nähe und will nicht in drei Jahren an etwas Hässlichem vorbeilaufen“, sagt er. Mit dem städtebaulichen Vertrag sei er im Übrigen der Stadt erheblich entgegengekommen. Das beinhalte unter anderem die Begrünung von etwa der Hälfte der Fassaden und von Dächern sowie weitere ökologische Aspekte. Zudem betont Khan, rücke er mit der Bebauung unmittelbar neben dem Museum um zwölf Meter zurück, was den Platz besser zu Geltung bringe.

Bemerkenswert angesichts der vielen Investoren, die Offenbach in den vergangenen Jahren erlebt hat: Aus dem Rathaus kommt nur Lob für den Bauherrn. Baudezernent Paul-Gerhard Weiß hebt besonders die Kooperationsbereitschaft Khans hervor. Er habe bei festgestellten Missständen in den derzeitigen Liegenschaften sofort reagiert und bei der Planung nicht auf seinen rechtlichen Möglichkeiten beharrt.

Weiß: „Es handelt sich um ein privates Projekt auf privatem Grund. Der dort befindliche Häuserbestand ist nicht geschützt, der Eigentümer hat das Recht, diesen abzureißen.“ Am Bauvorhaben sei aufgrund der konstruktiven Bereitschaft des Investors umfangreich über fast zwei Jahre planerisch gearbeitet, gefeilt und mit den städtischen Ämtern verhandelt worden. Einbezogen sei dabei auch – wegen der Nachbarschaft zum Ledermuseum – das Landesamt für Denkmalspflege gewesen.

Mit dem städtebaulichen Vertrag, so Weiß weiter, habe man wichtige Qualitätsstandards rechtlich absichern können. Zu diesen wäre der Vorhabenträger sonst nicht verpflichtet gewesen. Weiß: „Der Vertrag dient nicht der baurechtlichen Genehmigung. Diese hat durch die Behörden nach dem Baurecht zu erfolgen.“ Da es aber weiteren Beratungsbedarf gebe, sei er mit dem Investor übereingekommen, die Abstimmung über den Vertrag bis nach den Sommerferien zu vertagen. Dass über die Zulässigkeit der geplanten Neubauten –unabhängig vom städtebaulichen Vertrag – überhaupt gestritten wird, liegt daran, dass für das Areal kein Bebauungsplan existiert. Weshalb das Vorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs zu beurteilen ist, der verlangt, dass es sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Für die CDU ist diese rechtliche Voraussetzung insbesondere mit Blick auf die Höhe der Bauten nicht erfüllt. Baudezernent Weiß entgegnet, § 34 BauGB anzuwenden sei Tagesgeschäft der Bauämter, es gebe klare Regeln, die durch die Rechtsprechung gefestigt seien. Die Ämter seien sich völlig einig, das Vorhaben sei zu genehmigen.

Von Matthias Dahmer