Dieter König und Elke Meißner sind Schiedsleute Gütliche Einigung erreichen

Dieter König und Elke Meißner sind Schiedsleute für Büdesheim und bearbeiten derzeit kommissarisch auch Kilianstädten und Oberdorfelden wegen einer dortigen Vakanz in diesem Ehrenamt. Bild: thomas seifert

Schöneck – Ein Ehrenamt der besonderen Art ist das der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes in einer Gemeinde oder einem Ortsteil. Besonders deshalb, weil es Einfühlungsvermögen, Souveränität und die Fähigkeit verlangt, zerstrittene Parteien möglichst zu einer gütlichen Einigung zu bringen und so die Amtsgerichte zu entlasten. Aktuell sucht die Gemeinde für Kilianstädten und Oberdorfelden Schiedsleute.

„Wir sprechen kein Recht, halten also auch nicht Gericht ab, sondern sind der Justiz vorgeschaltet, um Streitigkeiten vor Ort aus der Welt zu schaffen. Erst wenn wir eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellen, weil beim Termin mit beiden Parteien keine Einigung zu erzielen ist, kann eine der Parteien vor Gericht ziehen“, beschreiben Dieter König und seine Stellvertreterin Elke Meißner ihre Tätigkeit.

Die Streitschlichter sind eigentlich nur für Büdesheim zuständig, verwalten allerdings nach dem gesundheitsbedingten Ausscheiden ihrer Kollegen in Kilianstädten kommissarisch auch diesen Bezirk. König und Meißner sind 64 Jahre alt und haben als Lehrlingsbetreuer und Recruiter sowie im Bereich Personalführung einen Hintergrund, der im Amt hilft. „Denn wir beide haben oder hatten in unseren Berufen ständig mit Menschen zu tun und müssen auch dort schlichten und für beide Seiten die besten Lösungen suchen“, erklärt Elke Meißner.

Sie ist schon seit 2011 Schiedsfrau, Dieter König wurde 2021 in das Amt gewählt. Beide Schiedsleute waren schon vorher vielfältig ehrenamtlich tätig, sei es in Elternbeiräten, aktiv, passiv und in Ämtern bei den Sportvereinen SKV und FC 66, als Fahrer des Bürgerbusses oder im Kirchengemeinderat. „Ich wurde von meinem Nachbarn angeworben, der das Amt vorher ausübte“, berichtet Elke Meißner.

Voraussetzung ist ein Alter von 30 Jahren, bis 75 darf man das Amt ausüben. Man muss am Ort wohnen und sollte ein Führungszeugnis ohne Einträge besitzen. Alle Berufe, die mit Recht oder Rechtsprechung zu tun haben, sind vom Schiedsamt ausgenommen.

„Es gibt Einführungs- und Vorbereitungslehrgänge für Neulinge“, erläutert Simone Messerschmidt, die bei der Verwaltung die Schiedsleute betreut. Bewerber können von jedem vorgeschlagen werden, ein kurzer Lebenslauf und ein kurzes Vorstellungsgespräch im Rathaus genügen, damit dem Parlament die infrage kommende Person zur Abstimmung gestellt werden kann.

Die Schiedsleute werden dann für fünf Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Nach jeder Verhandlung werden die Verfahrenskosten eingezogen und nach Abzug der Ausgaben für Protokolle, Formulare und Post „bleibt eine kleine Aufwandsentschädigung hängen, mit der man aber keinen Urlaub machen kann“, stellt Elke Meißner klar.

Zur Verhandlung kommen in der Regel Streitigkeiten zwischen Nachbarn, vornehmlich geht es um Grundstücke und deren Bebauung oder Bepflanzung. „Macht ein Bürger beim Schiedsgericht eine Anzeige, wird der ‚Gegner’ zu einem gemeinsamen Gespräch auf neutralem Boden geladen. Wir sehen uns dann in der Rolle als Mediatoren, als Gesprächsbegleiter, um den Streit im Idealfall durch eine kluge Gesprächsführung aus der Welt zu schaffen“, beschreibt Dieter König das Verfahren.

Da es dabei rein um privatrechtliche Angelegenheiten geht, die sich auf Privateigentum abspielen, können sich die Schiedsleute auch über Verordnungen hinwegsetzen, wenn so eine Einigung zu erzielen ist. Die Einigung darf nur nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Kommt es zum Kompromiss, dann gilt dieser, im Protokoll festgehalten, 30 Jahre lang, auch wenn es zum Beispiel einen Eigentümerwechsel gibt. Und verhandelt wird immer am Ort, an dem der Eigentümer wohnt.

„Wir hatten einen Fall einer Frau aus Büdesheim, die in Nordrhein-Westfalen noch ein Haus besaß. Dort gab es mit einem Nachbarn Unstimmigkeiten und es wurde das Schiedsgericht angerufen. Die Verhandlung fand in Büdesheim statt und die Gegner waren aus NRW angereist. In diesem Fall eine sinnvolle Maßnahme, denn die Parteien einigten sich gemeinsam auf ein Vorgehen“, beschreibt König einen der wenigen Fälle, die das Duo, das immer gemeinsam die Verhandlungen führt, bislang bearbeiten musste.

„Oft haben die Bagatellfälle eine lange Vorgeschichte und irgendwann kommt es dann zum Eklat“, weiß Elke Meißner. Sie betont, man müsse auch darauf gefasst sein, dass ein Bekannter plötzlich vor dem Schiedsgericht erscheint, aber auch da gilt, strikte Neutralität zu bewahren.

Wenn es kompliziertere Fragen zu lösen gibt, dann stehen den Schiedsleuten die Fachleute bei der Gemeinde, beim Amtsgericht oder der Bezirksobmann mit Rat und Tat zur Seite, „man wird nicht alleine gelassen“, lobt Meißner. Sie übe das Amt sehr gerne aus, „denn man lernt sogar in meinem Alter noch was fürs Leben“. Dem kann Dieter König nur beipflichten, der auch darauf hinweist, dass es einen monatlichen Schiedsleutebrief gibt und immer wieder Seminare zu bestimmten Themen angeboten werden.

Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bei Simone Messerschmidt, z 06187 9562-109, und auf der Homepage der Gemeinde unter schoeneck.de erste Infos holen. Ganz ausführlich stehen alle Informationen im Hessischen Schiedsamtsgesetz, das online einsehbar ist.
 tse